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Epstein‑verknüpfter Milliardär in Zivilklage: Anwälte suchten heimlich Kontakt zu Bundesrichter

Recherchen zeigen eine private Rechtsoffensive von Leon Blacks Anwälten gegen die als Jane Doe geführte Klägerin; die Intervention führte unter anderem zur Rücknahme einer ursprünglich zugesprochenen Zahlung von 2,5 Millionen Dollar in einer Sammelklage. Das Zivilverfahren gegen Black läuft weiter.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Epstein‑verknüpfter Milliardär in Zivilklage: Anwälte suchten heimlich Kontakt zu Bundesrichter
  • Anwälte des Ex‑Apollo‑Chefs suchten 2024 außergerichtlich Kontakt zu einem Bundesrichter
  • die Klägerin wurde in ihrem Zivilprozess gerichtlich sanktioniert, die Klage bleibt anhängig.

Nach Angaben der Untersuchung wandten sich Leon Blacks Anwälte 2024 vertraulich an den Bundesrichter Jed Rakoff, um Zweifel an den Vorwürfen der als Jane Doe geführten Klägerin zu säen. Die Intervention entfachte einen monatelangen, weitgehend nicht öffentlichen Rechtsstreit und mündete in umfangreiche schriftliche Eingaben an das Gericht.

Zugleich zog die Aktion die Revidierung einer ursprünglich zugesprochenen Zahlung in einer Epstein‑bezogenen Sammelklage nach sich: Die Entscheidung über eine Auszahlung von 2,5 Millionen US‑Dollar wurde zurückgenommen, und die Klägerin erhielt später in jener Sammelklage eine deutlich geringere Vergleichssumme. Gerichtliche Unterlagen weisen die juristischen Manöver als Teil einer breiteren Verteidigungsstrategie aus.

Gleichzeitig erlitt die Klägerin in ihrem direkten Zivilverfahren gegen Black einen schweren Rückschlag, als Richterin Jessica Clarke Sanktionen gegen sie und ihre frühere Anwältin verhängte. Clarke stellte in der Anordnung fest, die Anwältin habe wiederholt falsche Angaben gegenüber Gericht und Gegenseite gemacht; sie befahl außerdem die Löschung eines Social‑Media‑Kontos der Klägerin und bemängelte die Verwendung teilweise gefälschter Ultraschallbilder, die in persönlichen Tagebuchaufzeichnungen als Beweismittel eingereicht worden waren.

Dennoch wies Richterin Clarke nicht den Antrag auf Klageabweisung zurück; das Verfahren gegen Black könne weitergeführt werden, heißt es in der gerichtlichen Verfügung. Black bestreitet weiterhin, die Klägerin jemals getroffen oder missbraucht zu haben, und wurde in diesem Zusammenhang nicht strafrechtlich belangt.

Die eingereichten Unterlagen, von denen Teile noch unter Verschluss stehen sollen, zeichnen ein Bild privater Kontaktaufnahmen an Richter, die außerhalb der üblichen öffentlichen Verfahrensführung erfolgt seien und darauf abzielten, die Glaubwürdigkeit der Klägerin zu untergraben. Trotz der Sanktionen gegen die Klägerin bleibt die Zivilklage gegen den ehemaligen Apollo‑Chef offen und wird voraussichtlich weiter verhandelt.