EU billigt bislang schärfste Migrationsregelung mit Rückkehrzentren außerhalb des Blocks
Die Verordnung erlaubt Rückkehrzentren außerhalb der EU, verlängert Abschiebehaft und weitet Befugnisse für Hausdurchsuchungen und Einreiseverbote aus.
Nach Angaben von EU-Vertretern haben Rat und Europäisches Parlament eine umfassende Rückkehrverordnung verabschiedet, die als die härteste Migrationsrechtsreform der letzten Jahrzehnte gilt. Im Kern erlaubt die Einigung Mitgliedstaaten, sogenannte Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union zu vereinbaren und dort Personen ohne Aufenthaltsrecht unterzubringen. Diese Zentren können sowohl Transitorte als auch Aufenthaltsorte sein, was eine deutliche Abkehr von bisherigen Regelungen darstellt.
Zugleich wird das bisher geltende Prinzip eingeschränkt, wonach Geflüchtete und Migranten im Regelfall nur in ihr Herkunftsland oder in ein Land mit nachgewiesener Verbindung zurückgeführt werden dürfen. Mit der neuen Regel entfällt diese Voraussetzung für die Mehrheit der Betroffenen; allein unbegleitete Minderjährige sind grundsätzlich vom Verweis auf Rückkehrzentren ausgenommen. Familien mit Kindern hingegen genießen keinen generellen Schutz vor einer Unterbringung in diesen Zentren.
Daneben weitet die Verordnung die operativen Befugnisse der Behörden deutlich aus. Mitgliedstaaten erhalten das Recht, zielgerichtet Wohn- oder sonstige als relevant angesehene Räumlichkeiten von Personen ohne Aufenthaltsrecht zu durchsuchen. Menschenrechtsorganisationen und juristische Experten kritisieren diese Bestimmung als vage und warnen vor einer möglichen Ausweitung polizeilicher Eingriffe in Privaträume sowie in die Infrastruktur von Hilfsorganisationen und Gesundheitsdiensten.
In einem weiteren zentralen Punkt wird die Dauer der Abschiebehaft verlängert: Die maximale Frist steigt von sechs Monaten auf zwei Jahre, mit einer zusätzlichen Verlängerungsmöglichkeit von sechs Monaten und ohne zeitliche Beschränkung für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Parallel dazu sind härtere Einreiseverbote vorgesehen, die in vielen Fällen von fünf auf zehn Jahre erhöht werden, mit der Option lebenslanger Sperren bei Sicherheitsbedenken.
Gleichzeitig führt die Verordnung ein Instrument zur gegenseitigen Anerkennung von Rücknahmeentscheidungen ein, die sogenannte European Return Order; diese bleibt jedoch freiwillig. Auch das Recht auf vorläufige Aussetzung von Abschiebungen während laufender Rechtsbehelfe wird geändert: Automatische Aussetzungen entfallen, Gerichte sollen künftig im Einzelfall über eine Aussetzung entscheiden.
Innenpolitisch stärkt die Kompromissfassung die Forderungen konservativer Regierungen nach schnelleren Rückführungen und umfangreicheren Durchgriffsrechten. Kritiker aus der Zivilgesellschaft und Teilen des Parlaments werten die Regelung als politische Wende hin zu restriktiveren Maßnahmen. Die Umsetzung einzelner Bestimmungen ist gestaffelt vorgesehen; in den Verhandlungen wurden für manche Regelungen Übergangsfristen von bis zu zwölf Monaten vereinbart.