EU billigt strengstes Migrationspaket der Geschichte mit Rückkehrzentren außerhalb der Union
Einigung über neue Return Regulation erlaubt Rückkehrzentren in Drittstaaten, verlängert Haftfristen und erleichtert Abschiebungen; Menschenrechtsgruppen sehen Schutzbedürftige gefährdet.
Nach Angaben aus Brüssel haben EU‑Mitgliedstaaten und das Europaparlament eine Einigung zur Überarbeitung der Rückführungsregeln erzielt, die erstmals einen Rechtsrahmen für Rückkehrzentren außerhalb der Union schafft. Die neue Return Regulation eröffnet Staaten die Möglichkeit, Einrichtungen in Drittstaaten einzurichten, in denen Personen ohne Aufenthaltsrecht stationiert werden können.
Im Mittelpunkt der Vereinbarung stehen erweiterte Befugnisse nationaler Behörden: Die Vorgaben erlauben verlängerte Dauer rechtlicher Haft von irregulären Migranten und führen Instrumente ein, die Abschiebungen beschleunigen sollen. Mitgliedstaaten dürfen künftig mit Drittländern bilaterale Abkommen schließen, um dort sogenannte Rückkehrzentren zu betreiben, in denen Personen entweder vorübergehend untergebracht oder dauerhaft untergebracht werden können.
Zugleich sieht die Verordnung Änderungen am Rechtsschutz vor: Die automatische Aussetzung von Abschiebungen bei laufenden Rechtsmitteln entfällt, Richter sollen stattdessen im Einzelfall über Aussetzungen entscheiden. Weiterhin werden Behörden erweiterte Zugriffsrechte genannt, etwa zum Aufsuchen von Unterkünften und anderen relevanten Orten, um irreguläre Präsenz aufzuspüren und Abschiebungen durchzusetzen.
Daneben zielt das Paket darauf ab, die Rückführungsquote deutlich zu erhöhen; aktuell werden nach Schätzungen rund 28% der Personen mit Rückkehrbescheid tatsächlich zurückgeführt. Befürworter sehen in den Maßnahmen ein Mittel, die Umsetzung von Rückkehrentscheidungen zu verbessern und die Kontrolle über die Außengrenzen zu stärken.
Unterdessen haben Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik geäußert und eine Ablehnung der Verordnung gefordert. Mehr als 250 zivilgesellschaftliche Gruppen warnen vor dem Risiko, Menschen in Staaten ohne bindende Verbindungen und mit eingeschränktem Rechtsschutz zurückzulassen; benannte Gefahren reichen von Kindesinhaftierung bis zu systematischer Diskriminierung und eingeschränktem Zugang zu juristischem Schutz.