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EU verhängt 200‑Millionen‑Euro‑Bußgeld gegen Temu wegen gefährlicher Babyspielzeuge und fehlerhafter Ladegeräte

Die Kommission bemängelt erhebliche Defizite in Temus Risikoabschätzung nach Mystery‑Shopping‑Tests und verlangt einen verbindlichen Umsetzungsplan.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: EU verhängt 200‑Millionen‑Euro‑Bußgeld gegen Temu wegen gefährlicher Babyspielzeuge und fehlerhafter Ladegeräte
  • Die EU sieht Plattformdesign und Empfehlungsmechanismen als Verstärker unsicherer Produkte
  • Temu will gegen die Entscheidung vorgehen.

Nach Angaben der Europäischen Kommission hat die EU der chinesischen E‑Commerce‑Plattform Temu eine Geldbuße von 200 Millionen Euro auferlegt. Ermittler stellten bei Testkäufen fest, dass auf dem Marktplatz weit verbreitet gefährliche Babyspielzeuge und fehlerhafte Ladegeräte angeboten wurden. Die Kommission kommt deshalb zu dem Schluss, dass Temu seinen Pflichten unter dem Digital Services Act (DSA) nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen sei.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stand eine im Oktober 2024 begonnene förmliche Prüfung gegenüber der als Very Large Online Platform eingestuften Plattform. Die Kommission ließ eine unabhängige Prüforganisation Mystery‑Shopping durchführen; diese Testkäufe ergaben, dass ein hoher Anteil der über Temu erworbenen Ladegeräte grundlegende elektrische Sicherheitsprüfungen nicht bestand. Ebenfalls wurden viele Babyspielzeuge als mit mittleren bis hohen Sicherheitsrisiken behaftet bewertet, etwa wegen chemischer Rückstände über den gesetzlichen Grenzwerten und abnehmbarer, verschluckbarer Kleinteile.

Gleichzeitig bemängelte die Kommission, dass Temu die Rolle seiner Plattformgestaltung in der Risikoabschätzung nicht ausreichend berücksichtigt habe. Empfehlungsalgorithmen und influencer‑gestützte Werbeprogramme könnten die Verbreitung illegaler Angebote aktiv verstärken, ohne dass dies angemessen untersucht worden sei. Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Kommission für Technologiesouveränität, Sicherheit und Demokratie, kritisierte die Risikoabschätzung als zu ungenau, nicht hinreichend belegt und damit unzureichend, um das tatsächliche Gefährdungspotenzial zu erfassen.

Nach dem Schritt forderte die Kommission Temu auf, bis zum 28. August 2026 einen verbindlichen Aktionsplan vorzulegen, der die festgestellten Mängel behebt. Der europäische Aufsichtsmechanismus sieht vor, dass der Europäische Rat für digitale Dienste diesen Plan innerhalb eines Monats prüft; die Kommission wird anschließend binnen eines weiteren Monats eine endgültige Entscheidung treffen und einen Umsetzungszeitplan vorgeben. Sollte Temu den Auflagen nicht nachkommen, drohen zusätzlich periodische Zwangsgelder.

Unterdessen erklärte Temu, die Ziele des DSA zu respektieren, bezeichnete die Entscheidung jedoch als unverhältnismäßig und kündigte an, sie anfechten zu wollen. Das Unternehmen betonte zugleich die Absicht, konstruktiv mit Regulierern zusammenzuarbeiten und prüft rechtliche Optionen. Die Kommission kündigte an, die Einhaltung des DSA durch die Plattform weiter zu überwachen; die Entscheidung gilt als einer der bislang strengsten Vollzugsakte der EU im Bereich Produktsicherheit und Plattformverantwortung.