Firma unter Leitung von Trump‑Gnadengesuch-Empfänger gewinnt 106‑Mio.-Dollar‑Auftrag zur Überwachung von Gefangenentelefonaten
LEO Technologies, geführt von Elliott Broidy, erhielt einen 106‑Mio.-Dollar-Vertrag des Bureau of Prisons; Broidy war 2020 wegen FARA‑Verstößen verurteilt und 2021 von Präsident Trump begnadigt.
- Das texanische Unternehmen soll mithilfe von KI Gefangenentelefonate übersetzen, transkribieren und analysieren
- LEO betont, Broidy sei nicht in die Bieterentscheidung involviert.
Nach Angaben der veröffentlichten Vergabedaten hat das US‑Justizministerium LEO Technologies einen Vertrag im Umfang von 106 Millionen US‑Dollar zugesprochen. Demnach soll das Bureau of Prisons künftig Telefonate von Inhaftierten übersetzen, transkribieren und fortlaufend überwachen lassen. Für das texanische Unternehmen ist dies der erste Bundesauftrag; bislang hatte LEO Aufträge auf Landes‑ und Kommunalebene ausgeführt.
Im Mittelpunkt des Unternehmens steht Elliott Broidy, der in den Geschäftsdokumenten als Gründer und Geschäftsführer geführt wird. Broidy war 2020 wegen Verstößen gegen das Foreign Agents Registration Act verurteilt worden; im Januar 2021 erhielt er von Präsident Donald Trump eine Begnadigung. Auf der Firmenwebsite bezeichnet LEO Gefangenentelefonate als eine besonders ergiebige Datenquelle für Ermittlungen, da viele Gespräche aufgezeichnet und rechtlich zugänglich seien.
Nach dem Schritt in Richtung Bundesgeschäft betonte LEO in einer schriftlichen Stellungnahme, Broidy bestimme die strategische Ausrichtung, sei jedoch nicht in das Tagesgeschäft eingebunden. Zugleich teilte das Bureau of Prisons mit, dass LEO die Ausschreibung gemeinsam mit fünf weiteren Firmen beantwortet habe. Zur Frage, ob frühere Kontakte oder die Begnadigung des Geschäftsführers Einfluss auf die Vergabe hatten, nannte die Vergabestelle keine Anhaltspunkte.
Zugleich markiert der Vertrag eine Ausweitung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Strafvollzug: Die Vereinbarung sieht eine automatisierte Verarbeitung großer Mengen von Telefongesprächen vor, um Inhalte zu übersetzen, zu transkribieren und zu analysieren. Welche konkreten Datenschutz‑ und Kontrollmechanismen der Auftrag enthält, geht aus den öffentlich zugänglichen Vergabedokumenten nicht hervor. Die Entscheidung bringt damit sowohl eine technologische Erweiterung der Gefängnisüberwachung als auch offene Fragen zur praktischen Umsetzung und Kontrolle mit sich.