Kabinettsbeschluss: Drei Monate Speicherung von IP‑Adressen und Port‑Nummern vorgesehen
Das Kabinett hat einen Kompromiss beschlossen, der Internetanbieter verpflichtet, Verbindungsdaten für drei Monate vorzuhalten. Ziel ist, Ermittlungen gegen Online‑Kriminalität und Terrorismus zu erleichtern, während der Umfang der gespeicherten Informationen begrenzt wird.
- Internetanschlussanbieter sollen IP‑Adressen und Port‑Nummern drei Monate speichern
- das Gesetz gilt als datensparsame Variante der früheren Vorratsdatenspeicherung.
Nach Angaben aus Düsseldorf hat das Kabinett einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach Internetzugangsdiensteanbieter die an Anschlussinhaber vergebenen IP‑Adressen sowie zugehörige Port‑Nummern für drei Monate speichern müssen. Für die Speicherung ist dem Vorschlag zufolge kein konkreter Anfangsverdacht erforderlich; die Regelung zielt primär darauf ab, Ermittlungen gegen Straftäter und Terrorverdächtige zu erleichtern. Die Pflicht betrifft die Verbindungsdaten, nicht den Inhalt der Kommunikation.
Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die technische Nachvollziehbarkeit von Internetnutzungen. IP‑Adressen fungieren dem Entwurf zufolge als Anschrift eines Geräts im Netz und werden von Anbietern regelmäßig neu vergeben; ohne gespeicherte Zuordnungsdaten sei es im Nachhinein schwierig, einem bestimmten Zeitpunkt die Identität eines Anschlussinhabers zuzuordnen. Ergänzend sollen Port‑Nummern erfasst werden, weil sie verschiedene Dienste und Anwendungen auf einem Gerät unterscheiden und so die Zuordnung von Verbindungen präzisieren können.
Gleichzeitig wird das Vorhaben in der Vorlage als eingeschränkte, datensparsame Variante der früheren Vorratsdatenspeicherung dargestellt. Die ursprüngliche Form dieser Regelung war 2008 in Deutschland eingeführt worden; die neue Fassung beschränkt nach Angaben des Entwurfs den Umfang der zu speichernden Informationen, um Eingriffe in die Privatsphäre zu verringern. Befürworter sehen in der Begrenzung der Datenmenge einen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutz.
Datenschutzorganisationen und Bürgerrechtsgruppen hatten die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten von Beginn an abgelehnt und Eingriffe in Grundrechte kritisiert. Zugleich vermerkt die Vorlage, dass die Kritik in jüngerer Zeit zurückgegangen sei, weil kriminelle Aktivitäten zunehmend ins Internet verlagert worden seien. Konkrete Regelungen zu Zugriffsrechten, Kontrollmechanismen und technischen Sicherheitsanforderungen bleiben Gegenstand der weiteren parlamentarischen Beratungen des Gesetzesvorhabens.