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Klage in Georgia will Kriminalisierung von Hebammen aufheben und Aufsichtspflicht lockern

Center for Reproductive Rights klagt für drei Hebammen gegen Georgias strikte Regelung, die vielen qualifizierten Hebammen klinische Arbeit verbietet.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Klage in Georgia will Kriminalisierung von Hebammen aufheben und Aufsichtspflicht lockern
Klage verlangt Entkriminalisierung nicht‑pflegerischer Hebammen und die Abschaffung ärztlicher Aufsichtspflichten für bestimmte Hebammen.

Nach Angaben der Kläger reichte das Center for Reproductive Rights vergangene Woche eine Klage gegen den Bundesstaat Georgia ein, mit dem Ziel, die Kriminalisierung zahlreicher Hebammen zu beenden und die gesetzlich verankerten Aufsichtspflichten für zertifizierte Hebammen aufzuheben. Die Klage wird im Namen von Tamara Taitt sowie zwei weiterer Hebammen geführt; Taitt leitet das Atlanta Birth Center und ist als certified professional midwife (CPM) national akkreditiert.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen Georgias strenge Vorgaben: Nur certified nurse‑midwives — Hebammen mit zusätzlicher Pflegeausbildung und entsprechender Lizenzierung — dürfen im Staat offiziell praktizieren. Andere qualifizierte Fachkräfte, darunter CPMs und traditionelle Community‑Hebammen, haben demnach keinen rechtlichen Zulassungsweg. Nach geltendem Recht dürfen diese Hebammen weder routinemäßige Vorsorgeuntersuchungen durchführen noch Vitalwerte messen oder Geburten betreuen; Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 1.000 US‑Dollar oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Gleichzeitig skizziert die Klage die gesundheitliche Lage in Georgia: In weiten Teilen des Bundesstaates mangelt es an geburtshilflichen Versorgern, zahlreiche Landkreise gelten als maternal health deserts, und seit 1994 wurden Dutzende Entbindungseinheiten geschlossen. Vertreterinnen von Initiativen wie Black Mamas Matter Alliance betonen, dass schwarze Frauen in Georgia mehr als doppelt so häufig an geburtshilflichen Komplikationen sterben wie weiße Frauen, und sehen den Zugang zu ausgebildeten Hebammen als eine notwendige Intervention zur Verringerung dieser Unterschiede.

Daneben richtet sich die Klage nicht nur gegen die Zulassungsbeschränkungen, sondern auch gegen die ärztlichen Aufsichtspflichten für nurse‑midwives. Die Klägerinnen führen an, dass legislative Versuche, die Gesetze in den vergangenen Jahren zu reformieren, gescheitert seien; mit der Klage soll nun ein gerichtlicher Weg zu mehr Zugang und rechtlicher Absicherung eröffnet werden.

Inhaltlich verweisen die Klägerinnen und Unterstützerinnen auf Studien und Praxisbeobachtungen, wonach Hebammenpflege mit niedrigeren Interventionsraten einhergehen und in Teilen bessere geburtshilfliche Ergebnisse erzielt werden. Die Klage reiht sich damit ein in eine anhaltende Debatte über Qualitätsstandards, Zugang zur Versorgung und rassenspezifische Unterschiede in der Müttergesundheit in Georgia.