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Leitende Bundesanwältin zieht sich aus Ermittlungen gegen Ex‑CIA‑Chef Brennan zurück

Maria Medetis Long, Leiterin der National‑Security‑Abteilung der US‑Staatsanwaltschaft für den Süden Floridas, hat Beteiligte informiert, dass sie nicht länger die federführende Staatsanwältin in der Brennan‑Ermittlung ist.

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Titelbild: Leitende Bundesanwältin zieht sich aus Ermittlungen gegen Ex‑CIA‑Chef Brennan zurück
  • Die Abordnung erfolgte nach geäußerten Vorbehalten
  • die Untersuchung steht im Zusammenhang mit der Einschätzung, dass Russland 2016 Donald Trump begünstigt habe.

Nach Angaben aus Washington hat Maria Medetis Long, die Chefin der National‑Security‑Abteilung im südlichen Bezirk Floridas, den anderen Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, dass sie die federführende Rolle in der Untersuchung gegen den früheren CIA‑Direktor John Brennan aufgegeben habe. Demnach hatte sie zuvor Vorbehalte gegenüber dem Fall geäußert, bevor sie sich zurückzog.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht eine Bewertung der US‑Geheimdienste, wonach Russland im Zuge der Präsidentschaftswahl 2016 Maßnahmen ergriff, die Donald Trumps Chancen förderten. Brennan hatte diese Einschätzung wiederholt vertreten und war dafür scharf kritisiert worden, vor allem von Anhängern und politischen Verbündeten Trumps.

Gleichzeitig teilte der US‑Staatsanwalt für den Süden Floridas, Jason Reding Quiñones, dem Justizministerium mit, eine Anklage könne in absehbarer Zeit erhoben werden. In den vergangenen Wochen gab es demnach personelle Bewegungen: Ein früherer enger Mitarbeiter des amtierenden Acting Attorney General zog vom Hauptsitz des Ministeriums nach Florida und soll inzwischen am Verfahren mitarbeiten.

Unterdessen erinnern Beobachter an frühere Fälle, in denen Karriere‑Staatsanwälte unter Druck gerieten oder abberufen wurden, nachdem sie bei politisch sensiblen Verfahren Zurückhaltung gezeigt hatten. Konkrete Entscheidungen des Justizministeriums zur künftigen Position von Medetis Long oder zum weiteren Verlauf der Brennan‑Ermittlungen lagen bis zum Zeitpunkt dieser Mitteilung nicht vor.