USA schlagen 25‑Prozent‑Zoll auf brasilianische Waren vor wegen unlauterer Handelspraktiken
Die US‑Handelsvertretung stützt den Vorschlag auf Section 301 und listet Mängel beim Schutz geistigen Eigentums, Ethanol‑Marktzugang, illegale Entwaldung und Korruptionsbekämpfung auf; eine Anhörung ist für den 6. Juli vorgesehen.
- USTR empfiehlt 25% Zölle auf brasilianische Exporte nach Untersuchung auf Anweisung von Präsident Trump
- frühere 50% Zölle waren vom Obersten Gerichtshof aufgehoben worden.
Nach Angaben der US‑Handelsvertretung (USTR) hat die Regierung vorgeschlagen, pauschal 25 Prozent Zölle auf Waren aus Brasilien zu erheben. Die Maßnahme beruht auf Section 301 des US‑Handelsrechts, mit der die Regierung gegen ausländische Praktiken vorgehen kann, die den Handel der Vereinigten Staaten unvernünftig einschränken oder belasten. Die USTR begründet den Schritt mit einer Reihe beanstandeter Praktiken, denen Washington entgegenwirken wolle.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen Defizite beim Schutz geistigen Eigentums, beschränkter Marktzugang für Ethanol, unzureichende Maßnahmen gegen illegale Entwaldung sowie Probleme bei der Korruptionsbekämpfung. Die Untersuchung war auf Anweisung von Präsident Donald Trump eingeleitet worden, erklärte USTR‑Vertreter Jamieson Greer. Zugleich verwies Greer auf wiederholte Gespräche zwischen den beiden Staatsführern, nannte diese dennoch nicht ausreichend, um alle Differenzen beizulegen.
Gleichzeitig nahm das Weiße Haus Anpassungen bei Zöllen auf bestimmte Stahl‑, Aluminium‑ und Kupferimporte vor. Danach sollen bestimmte Agrarmaschinen künftig mit 15 Prozent statt 25 Prozent besteuert werden, und die Begünstigungsregeln für Kapitalgüter mit hohem US‑Stahl‑ bzw. Aluminiumanteil wurden verändert. Diese Änderungen betreffen die Auswahl an Produkten, die von reduzierten Tarifen profitieren können.
Die vorgeschlagenen 25 Prozent Zölle auf brasilianische Waren markieren eine Eskalation im bilateralen Handelsverhältnis und könnten weitreichende Folgen für beide Volkswirtschaften haben. Ob und in welchem Umfang die Maßnahmen in Kraft treten, hängt vom Verlauf des Anhörungsprozesses und möglichen weiteren juristischen Auseinandersetzungen ab. In den kommenden Wochen dürften Verbände und Unternehmen die geplanten Zölle intensiv prüfen und in die Anhörung einbringen.