Louisiana‑Richter tritt in Missbrauchsfall wegen Mitgliedschaft im Finanzkomitee der Kirche kürzer
Richter Kendrick J. Guidry hatte zugunsten der Immaculate Heart of Mary entschieden; seine späte Offenlegung der Mitgliedschaft im Finanzkomitee zieht scharfe Kritik nach sich.
Nach Angaben lokaler Berichte hat Bezirksrichter Kendrick J. Guidry aus Lake Charles im US‑Bundesstaat Louisiana sich in einem Verfahren wegen Kindesmissbrauchs als befangen erklärt, nachdem er zuvor zugunsten der katholischen Gemeinde Immaculate Heart of Mary entschieden hatte. Zunächst hatte er am 31. März lediglich offengelegt, Mitglied der Gemeinde zu sein; erst später räumte er ein, seit Februar im Finanzkomitee der Kirche mitzuwirken.
Im Mittelpunkt der Kritik steht, dass Guidry in jener Anhörung die Position der Diözese übernahm, wonach das sogenannte lookback window — eine gesetzliche Ausnahme, die Verjährungsfristen bei älteren Missbrauchsforderungen aussetzt — einer verfassungswidrigen Enteignung gleichkomme. Der Richter unterschied sein Urteil ausdrücklich von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Louisiana, der die Ausnahmeregel bereits im Juni 2024 für verfassungsgemäß erklärt hatte, und begründete seine Auffassung mit anderen verfassungsrechtlichen Fragen.
Zugleich bemängeln Opfervertreter und Experten für richterliche Ethik die späte Offenlegung von Guidrys finanzieller Nähe zur Kirche. Diane Ciolino von der Loyola University New Orleans verwies auf die klare Vorgabe des Louisianaer Rechts, wonach der Maßstab für Befangenheit objektiv zu sein habe: Entscheidend sei, wie ein vernünftiger Außenstehender die Verbindung begreife. Nach diesen Kriterien sieht die Klägerseite die Unabhängigkeit des Richters gefährdet.
Unterdessen reichten die Klägervertreter am 15. April einen Befangenheitsantrag gegen Guidry ein. Kathryn Robb von der Opferorganisation Enough Abuse kritisierte, die Beziehung des Richters zur Kirche sei enger als zunächst dargestellt worden; das Verhalten habe den Eindruck erweckt, das Gericht könne zugunsten kirchennaher Institutionen entscheiden. Beobachter verweisen darauf, dass dies nicht der einzige Fall in Louisiana ist, in dem bekannte katholische Richter nachträglich Parteilichkeit eingeräumt haben.
Daneben wirft die Angelegenheit Fragen zur Transparenz und zur Handhabung von richterlichen Interessenkonflikten auf, solange Klagen im Zusammenhang mit einem jahrzehntealten Missbrauchsskandal die Diözesen finanziell belasten. Die Kontroverse um Guidry hat in dem Bundesstaat bereits Diskussionen darüber ausgelöst, wie schnell und umfassend mögliche Interessenkonflikte offengelegt werden müssen, damit das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt bleibt.