JKCM News
Startseite
Europa

Pariser Gericht verurteilt Ex-Élysée-Mitarbeiter zu zweijähriger Haft für Porzellandiebstahl

Ein ehemaliger Verwalter des Élysée-Bestecks erhielt Haftstrafen, Geldbuße und Berufsverbote; zwei Komplizen wurden ebenfalls verurteilt.

JKCM News 2 Min Lesezeit
Titelbild: Pariser Gericht verurteilt Ex-Élysée-Mitarbeiter zu zweijähriger Haft für Porzellandiebstahl
  • Ex-Maître d'hôtel des Élysée zu zwei Jahren Haft verurteilt
  • Luxusporzellan im Wert von rund €377.370 entwendet.

Nach Angaben des Pariser Gerichts ist ein früherer Verwalter des Silber- und Porzellanbestands im Élysée-Palast zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Straftaten sollen sich zwischen 2023 und 2025 ereignet haben und betreffen den Diebstahl exklusiver Tafelausstattung sowie weiterer Luxusgegenstände.

Im Mittelpunkt des Urteils steht Thomas M., der als Vertragskraft seit 2020 in der Silberwarenabteilung des Palastes tätig war und als einziger Mitarbeiter über direkten Zugang zu den Lagerhausschlüsseln verfügte. Das Gericht ordnete für ihn eine zweijährige Strafe an; ein Jahr ist vollstreckbar, das zweite Jahr wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem verhängte das Gericht eine Geldbuße von €10.000, ein Aufenthaltsverbot für Auktionshäuser sowie ein Berufsverbot für vergleichbare Tätigkeiten. Für das erste Jahr ist die elektronische Fußfessel angeordnet worden.

Zugleich fielen Urteile gegen zwei weitere Beschuldigte. Der Partner des Hauptangeklagten, Damien G., erhielt ebenfalls eine zweijährige Haftstrafe; acht Monate sind mit elektronischer Überwachung zu verbüßen, die übrigen 16 Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Ein dritter Beteiligter, Ghislain M., dem der Erwerb von nahezu 80 der entwendeten Stücke zur Last gelegt wurde, bekam eine einjährige Bewährungsstrafe.

Die Ermittlungen hatten begonnen, nachdem die Manufaktur Sèvres mehrere der für den Palast gefertigten Porzellanstücke auf Auktionsplattformen entdeckt hatte. Dem Verfahren zufolge beläuft sich der Gesamtwert der entwendeten Gegenstände auf etwa €377.370; die Verteidigung bezeichnete diese Summe als übertrieben. Die Angeklagten sollen den Großteil der Objekte über einen Vinted-Geschäftsaccount und über Facebook verkauft haben und erklärten, dadurch rund €15.000 Gewinn erzielt zu haben.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, die Stücke wegen ihres ästhetischen Werts entwendet zu haben und sie später verkauft zu haben, um Schulden zu begleichen. Während des Prozesses betonten die Verteidiger, die Bewertung des Schadens sei unrealistisch hoch, zugleich legten die Ermittler Belege für das Angebot zahlreicher Objekte im Internet vor.

Daneben legte das Gericht Maßnahmen fest, die den beruflichen wie den räumlichen Umgang mit dem Kunst- und Auktionsmarkt für die verurteilten Personen einschränken sollen. Elektronische Überwachung, Berufsverbote und das Verbot, Auktionshäuser zu betreten, sind Teil der Sanktionen, die das Gericht als angemessen für die verhandelten Delikte ansah.