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Pistorius setzt Genehmigungspflicht für Auslandsreisen vorläufig aus

Verteidigungsminister kündigt vorübergehende Verwaltungsvorschrift an, um Unsicherheit nach Formulierungen im neuen Wehrdienstgesetz zu beenden

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Titelbild: Pistorius setzt Genehmigungspflicht für Auslandsreisen vorläufig aus
In der aktuellen Friedenszeit gilt nach Pistorius' Anweisung keine Genehmigungspflicht für längerfristige Auslandsaufenthalte wehrfähiger Männer.

Nach Angaben des Verteidigungsministers hat die Bundeswehr die Pflicht zur Genehmigung längerer Auslandsaufenthalte für wehrfähige Männer vorläufig ausgesetzt. Boris Pistorius kündigte an, noch in dieser Woche werde eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht regelt und die bestehende Verunsicherung beheben soll.

Im Mittelpunkt der Klarstellung stand eine Formulierung im neuen Wehrdienstgesetz, die zuvor Missverständnisse ausgelöst hatte. Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssten Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren grundsätzlich für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten eine Genehmigung der Bundeswehr einholen. Pistorius machte deutlich, dass diese Regelung in der derzeitigen Friedenszeit nicht angewendet werde.

Zugleich erklärte das Verteidigungsministerium, die Genehmigung gelte als erteilt, solange der Wehrdienst freiwillig bleibe. Ziel sei es, unbürokratische und handhabbare Verfahren zu schaffen; längere Auslandsaufenthalte müssten demnach weder angezeigt noch gesondert angemeldet werden. Pistorius sagte, er habe die schnelle Umsetzung des entsprechenden Erlasses veranlasst, an dem Fachleute im Ministerium bereits arbeiten.

Daneben soll die vorläufige Aussetzung kurzfristig rechtliche Unsicherheiten für die betroffenen Männer beseitigen. Bis die Verwaltungsvorschrift formell in Kraft tritt und die Detailregelungen kommuniziert sind, müssen sich Betroffene vorläufig nicht um Genehmigungen bemühen. Die Ankündigung zielt darauf ab, Klarheit für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, die von der ursprünglichen Regelung verunsichert waren.

Gleichzeitig bleiben offene Fragen zur praktischen Ausgestaltung bestehen, etwa zum zeitlichen Umfang der Aussetzung und zu möglichen Übergangsregelungen. Die Mitteilung stellt jedoch unmissverständlich klar, dass die Bundesregierung gegenwärtig auf strikte administrative Einschränkungen für Auslandsreisen verzichtet, solange der Wehrdienst auf Freiwilligkeit beruht.