Bundeswehr: Pistorius stellt Wehrdienst-Regelung zu Auslandsreisen klar
Verteidigungsminister Boris Pistorius kündigt an, die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte wehrfähiger Männer vorübergehend auszusetzen und per Erlass zu regeln.
- Pistorius: In Friedenszeiten kein Genehmigungsverfahren für Auslandsreisen
- Ausnahmeregel per Verwaltungsvorschrift geplant.
Nach Angaben von Verteidigungsminister Boris Pistorius sollen wehrfähige Männer derzeit keine Genehmigung für langfristige Auslandsaufenthalte benötigen. Er kündigte an, noch in dieser Woche eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, die eine Ausnahme von der vorgesehenen Genehmigungspflicht regelt und damit bestehende Unklarheiten beseitigen soll.
Auslöser der Klarstellung war heftiger Wirbel um eine Bestimmung im neuen Wehrdienstgesetz, die ursprünglich vorgesehen hatte, dass Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten eine Erlaubnis der Bundeswehr einholen müssen. Pistorius betonte, unbürokratische und praktikable Verfahren seien wichtig; in der derzeitigen Friedenszeit würden daher keine Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Das Verteidigungsministerium präzisierte, dass die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig bleibe. Demnach müssten entsprechende Auslandsreisen weder angezeigt noch angemeldet werden. Pistorius sagte, er habe bereits die Umsetzung des entsprechenden Erlasses angeordnet und seine Fachleute arbeiteten an der finalen Formulierung der Verwaltungsvorschrift.
Zugleich verfolgt die Ankündigung vor allem das Ziel, Unsicherheit bei betroffenen Männern und in der Öffentlichkeit zu verringern. Konkrete Angaben zu wirtschaftlichen Folgen, Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse oder zu bereits laufenden Auslandsaufenthalten nannte der Minister nicht; im Mittelpunkt stehe die Vereinfachung der Verwaltungsabwicklung in Friedenszeiten.
Daneben bleibt die Regelung an die Bedingung geknüpft, dass der Wehrdienst freiwillig ist. Sollte sich die Lage ändern oder würden andere politische Entscheidungen getroffen, wäre eine Neubewertung der Genehmigungspflicht möglich; bis dahin gilt nach Pistorius' Darstellung die vorübergehende Aussetzung der Verfahren.