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Erster formeller Widerstand gegen Bayer‑Vergleich im Glyphosat‑Streit

Anwälte von 13 krebskranken Klägern verlangen, dass ein Gericht in Missouri die geplante 7,25‑Milliarden‑Dollar‑Vereinbarung nicht genehmigt und werfen Bayer sowie führenden Klägeranwälten Absprachen vor.

JKCM News Redaktion 1 Min Lesezeit
Titelbild: Erster formeller Widerstand gegen Bayer‑Vergleich im Glyphosat‑Streit
  • Kläger kritisieren die Zuständigkeit des Gerichts, hohe Eintrittsbarrieren für Ausstiege aus dem Deal und die vorgesehenen Millionensummen an Klägeranwaltshonoraren
  • ein endgültiges Urteil in Missouri ist für Juli angese

Nach Angaben von Anwälten der 13 betroffenen Kläger regt sich im Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Roundup erstmals formeller Widerstand gegen den von Bayer ausgehandelten Vergleich. Die Juristen fordern ein Gericht in Missouri auf, die geplante Vereinbarung über 7,25 Milliarden US‑Dollar nicht zu bestätigen und legen dem Gericht eine Reihe grundsätzlicher Einwände vor.

Im Mittelpunkt der Einsprüche stehen Vorwürfe, wonach Bayer und die federführenden Klägeranwälte Absprachen getroffen hätten. Die Einspruchsführer richten darüber hinaus scharfe Kritik an der Höhe der im Vergleich vorgesehenen Honorare für Klägeranwälte, die mit rund 675 Millionen Dollar beziffert werden, und bemängeln die Verteilung sowie die Entscheidungsbefugnisse, die daraus folgen könnten.

Zugleich beanstanden die Kläger vertraglich festgelegte Hürden für einen Austritt aus dem Vergleich. Ihrer Darstellung nach sind diese Vorgaben derart ausgelegt, dass Betroffene faktisch von einer Fortführung individueller Prozesse abgehalten würden. Ein zusätzlicher Streitpunkt betrifft die Frage der Zuständigkeit: Die Einspruchsführer argumentieren, ein Gericht in Missouri könne grundsätzlich nicht verbindlich über Ansprüche von Bürgern anderer Bundesstaaten entscheiden.

Parallel zu diesen Einsprüchen hatte Richter Timothy Boyer dem Vergleich im März bereits eine vorläufige Billigung erteilt; seine endgültige Entscheidung ist nach aktuellem Zeitplan für den 9. Juli anberaumt. Unterdessen hatte der für Tausende Glyphosat‑Klagen zuständige Bundesrichter Vince Chhabria öffentlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens geäußert, was die juristische Auseinandersetzung weiter kompliziert.