Schlussplädoyers im Prozess Musk gegen Altman abgeschlossen – Jury beginnt Beratungen
Nach Abschluss der Eröffnungsphase beginnt die neunköpfige Jury mit Beratungen; ihr Urteil ist beratend, die endgültige Haftungsentscheidung trifft Richterin Yvonne Gonzalez Rogers.
- Erste Prozessphase endet nach den Schlussplädoyers
- Remedies‑Phase der Richterin startet parallel zur Juryberatung.
Nach Angaben von Augenzeugen schlossen am Donnerstag die Schlussplädoyers im Zivilprozess, den Elon Musk gegen OpenAI sowie dessen CEO Sam Altman und Präsident Greg Brockman führt. Die Sitzung in Oakland, Kalifornien, beendete die erste Phase des Verfahrens; die neunköpfige Jury, zusammengesetzt aus sechs Frauen und drei Männern, soll am kommenden Montag mit ihren Beratungen beginnen.
Gleichzeitig beginnt am Montag die sogenannte Remedies‑Phase des Verfahrens, in der Richterin Yvonne Gonzalez Rogers mögliche Folgen und Schadenersatzansprüche verhandelt, sollten die Beklagten für haftbar erklärt werden. Die Jury bleibt in dieser Phase außen vor; ihr bevorstehendes Votum hat lediglich Empfehlungscharakter und kann von der Richterin bei der finalen Haftungsentscheidung berücksichtigt werden. Musk hat im Laufe des Verfahrens eine Reihe von Forderungen erhoben, darunter die Abberufung von Altman und Brockman aus ihren Ämtern sowie die Rückabwicklung einer Kapitalmaßnahme aus dem Jahr 2025; sein Anwaltsteam hatte zudem hohe Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Unterdessen wiesen Beobachter darauf hin, dass Richter in öffentlich stark beachteten Verfahren häufig beratende Jurys einsetzen, um ein Gemeinschaftsbild zu erhalten und schwierige Entscheidungen zu stützen. Der Zeitplan sieht vor, dass sich die Juryberatung zeitlich mit den remedies‑Argumenten überlappt; das weitere Vorgehen richtet sich nun nach der Empfehlung der Jury und den anschließenden rechtlichen Schritten der Richterin Gonzalez Rogers.