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Teilnehmer in Astana sehen KI als Hilfsmittel, nicht als Ersatz für Richter

Beim International MaxUp Legathon an der Maqsut Narikbayev University diskutierten Studierende aus 13 Ländern den Einsatz von KI im Rechtssystem und betonten die ethischen und rechtlichen Schranken für automatisierte Entscheidungen.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Teilnehmer in Astana sehen KI als Hilfsmittel, nicht als Ersatz für Richter
  • Fachleute und Teilnehmende betonen, dass KI wegen fehlender Empathie und nachvollziehbarer Rechtsbegründung menschliche Richter nicht ersetzen kann
  • in Einzelfällen dient sie bereits als Analyse- und Recherchewerkzeug.

Nach Angaben der Veranstalter stand beim International MaxUp Legathon in Astana die Frage im Mittelpunkt, ob künstliche Intelligenz Richter und Anwälte ersetzen könne. Studierende aus 13 Ländern tauschten an der Maqsut Narikbayev University Erfahrungen zu technologischen Möglichkeiten, juristischen Prinzipien und ethischen Grenzen aus und verglichen Praxisbeispiele aus ihren Heimatländern.

Im Mittelpunkt der Debatte stand die Einschätzung, dass KI derzeit vor allem unterstützend wirkt. Sergey Pen, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands für Wissenschaft, Innovation und künstliche Intelligenz an der MNU, verwies darauf, dass heutige Sprachmodelle Antworten auf Grundlage statistischer Muster liefern. Ihnen fehle die Fähigkeit, die rechtliche Begründung und die menschliche Wertabwägung nachzuvollziehen, die für legitimierte gerichtliche Entscheidungen nötig sind.

Zugleich zeigten die Teilnehmenden, dass KI bereits routinemäßige Aufgaben übernimmt. Studierende aus China beschrieben Anwendungen zur Fallrecherche und zum Ausfüllen einfacher Formulare; solche Systeme unterstützen die Arbeit, fällen aber nicht das Urteil. In Kasachstan nutzten Gerichte Tools zur Durchsicht richterlicher Praxis und zur Analyse von Gesetzestexten, um Konsistenz und Effizienz zu erhöhen, ohne die Entscheidungsbefugnis zu übertragen.

Die Diskussion berührte zentrale Fragen der Verantwortlichkeit. Teilnehmer hoben hervor, dass gerichtliche Entscheidungen Akte formaler Autorität sind, für die Menschen rechtlich haftbar gemacht werden können. Bei Entscheidungen, an denen KI beteiligt ist, bliebe oft unklar, wer im Fehlerfall zur Rechenschaft gezogen würde — Programmierer, Betreiber oder eine andere Instanz — und gerade diese Unklarheit diene als Hemmnis für eine Übertragung richterlicher Befugnisse auf Algorithmen.

Ethik und fehlende Empathie galten als weitere Grenzen automatisierter Rechtsprechung. Forschende aus Georgien und Studierende aus Kanada betonten, dass Algorithmen keine moralische Intuition besitzen und Aspekte wie Mitgefühl oder mildernde Umstände nicht erfassen können. Ohne solche Fähigkeiten lasse sich keine faire, individuell gewichtete Entscheidung gewährleisten.

Daneben sprachen sich die Anwesenden für klare Regeln und Verantwortungsebenen beim Einsatz von KI im Justizwesen aus. Eine vollständige Automatisierung richterlicher Funktionen erscheint den Teilnehmenden derzeit sowohl technisch als auch rechtlich ungeeignet; KI könne jedoch die Sachbearbeitung beschleunigen und die Konsistenz von Analysen verbessern, solange die finale Entscheidungsgewalt bei Menschen verbleibt.