Trump-Administration legt Berufung gegen Urteil zu 10%-Importzöllen ein
Die Regierung wehrt sich gegen ein Urteil des U.S. Court of International Trade, das Teile der im Februar eingeführten 10%-Zölle für rechtswidrig erklärt und die Abgaben für drei Kläger aussetzt.
Nach Angaben der Regierung legte die Trump-Administration am Freitag Berufung gegen ein Urteil des U.S. Court of International Trade ein, das einen Teil der im Februar verhängten globalen Zölle in Höhe von zehn Prozent für nicht durch die Trade Act von 1974 gedeckt erklärte. Das Gericht hatte in einer 2:1-Entscheidung die Anwendung von Section 122 auf bestimmte Zölle beanstandet und damit eine scharfe juristische Auseinandersetzung ausgelöst.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Auslegung von Section 122 des Trade Act von 1974; das Gericht stellte demnach fest, dass diese Bestimmung nicht dazu bestimmt sei, Handelsdefizite auszugleichen, die entstehen, wenn die USA mehr importieren als sie exportieren. Zugleich setzte das Gericht die Zölle nur für drei Kläger außer Kraft: zwei kleine Unternehmen und den Bundesstaat Washington. Diese Begrenzung bedeutet, dass die Maßnahme vorerst nur eine Einzelfallwirkung entfaltet.
Inzwischen berührt die juristische Klärung auch praktische Fragen für Importeure und die Haushaltslage: Das Urteil galt bislang nur für die drei klagenden Parteien, lässt jedoch offen, wie die Zölle auf weitere Einfuhren anzuwenden sind. Sollte die Berufung keinen Erfolg haben, könnten mögliche Rückerstattungsansprüche finanzielle Folgen für die Regierung und betroffene Unternehmen nach sich ziehen. Angesichts des bevorstehenden Treffens zwischen Präsident Trump und Chinas Präsident Xi Jinping bleibt unsicher, in welchem Umfang die Zölle kurzfristig Bestand behalten werden.