Trump kündigt Anhebung der EU‑Autotarife auf 25% und setzt Teil des Turnberry‑Deals außer Kraft
US‑Präsident erklärt, er setze Teile des im Juli vereinbarten Zollpakets mit der EU aus und erhöhe die Abgabe auf Pkw und Lkw; Ausnahmen gelten für in den USA produzierte Fahrzeuge europäischer Hersteller.
- Zölle auf Pkw und Lkw steigen von 15% auf 25% ab nächster Woche
- die Entscheidung dürfte zu verstärkten diplomatischen Spannungen mit der EU führen.
Nach Angaben von Präsident Donald Trump hat er einen Teil des im vergangenen Sommer in Turnberry vereinbarten Zollpakets mit der Europäischen Union ausgesetzt und die Abgabe auf Pkw und Lastwagen aus der EU von 15% auf 25% erhöht. Die Ankündigung erfolgte spät an einem Freitag und soll bereits ab der kommenden Woche in Kraft treten; Trump machte Vorwürfe der Nichteinhaltung durch Brüssel geltend.
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht eine Ausnahme: Fahrzeuge, die in den USA von europäischen Konzernen gebaut werden, sollen von der Erhöhung ausgenommen bleiben. Trump verwies bei der Begründung zusätzlich auf angekündigte Investitionen in neue Autofabriken in den USA und betonte, dass diese Arbeitsplätze im Inland schafften.
Nach dem Schritt fielen die Reaktionen in Europa scharf aus. Der Vorsitzende des Handelsausschusses des EU‑Parlaments, der deutsche Abgeordnete Bernd Lange, sprach von einem Vertrauensbruch gegenüber einem engen Partner und forderte eine klare und entschlossene Reaktion. Diplomatische Gespräche zwischen Brüssel und Washington dürften infolgedessen an Intensität gewinnen und stehen nun unter erheblichem Druck.
Zugleich ist die rechtliche Lage komplex: Das im Juli vereinbarte Turnberry‑Abkommen hatte eine pauschale 15%‑Zollbasis für viele Waren vorgesehen, nachdem zuvor Zölle auf Fahrzeuge teils bei 50% gelegen hatten. Zwar hatte das EU‑Parlament Ende März den Fortschritt befürwortet, doch der formale Abschluss im sogenannten Trilogue‑Verfahren war noch nicht erfolgt. Zudem war die 15%‑Regelung zuvor vom US‑Supreme Court als rechtswidrig bewertet worden, während die Autoabgabe unter der separaten Bestimmung von Sektion 232 des Trade Expansion Act weiterhin anwendbar bleibt.