JKCM News
Startseite
Europa

UN-Gericht weist Antrag auf Freilassung des verurteilten Kriegsverbrechers Ratko Mladić zurück

Richterin erkennt seinen kritischen Gesundheitszustand an, verweist jedoch auf die hochwertige medizinische Versorgung im UN-Gefängnis in Den Haag.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: UN-Gericht weist Antrag auf Freilassung des verurteilten Kriegsverbrechers Ratko Mladić zurück
Trotz Zuschreibung eines lebensbedrohlichen Zustands sah das Gericht keine Notwendigkeit für Verlegung oder Haftentlassung.

Nach Angaben des UNO‑Gerichts in Den Haag hat eine Richterin den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung des verurteilten bosnisch‑serbischen Kommandeurs Ratko Mladić abgelehnt, obwohl sein Zustand als in den letzten Lebensphasen beschrieben wurde. In ihrer schriftlichen Entscheidung hielt Richterin Graciela Gatti Santana fest, das UN‑Gefängnis samt zugehörigem Krankenhaus in den Niederlanden stelle sicher, dass Mladićs Komfort und medizinische Versorgung bestmöglich gewährleistet seien.

Im Mittelpunkt der Begründung stand die Einschätzung, wonach es keine zusätzliche Behandlung außerhalb der Niederlande gebe, die dem Verurteilten hier nicht bereits zur Verfügung stünde. Gatti Santana schrieb, er erhalte eine umfassende und mitfühlende Betreuung durch qualifizierte Ärzte, Pflegepersonal und Haftbeamte. Zugleich hob das Gericht hervor, dass ihm ein außergewöhnliches Besuchsregime zukomme, das häufige Kontakte zu Freundinnen, Freunden und Familienmitgliedern ermögliche.

Nach dem Schritt der schriftlichen Entscheidung bleibt unklar, ob die Verteidigung weitere Rechtsmittel gegen die Ablehnung einlegt. Die Verteidiger hatten zuvor erklärt, Mladić sei bereits bettlägerig oder an einen Rollstuhl gebunden und habe mutmaßlich einen Schlaganfall erlitten, der seine Sprachfähigkeit stark eingeschränkt habe. Sie forderten eine vorläufige oder bedingte Freilassung zur medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus oder Hospiz, in dem Serbisch gesprochen werde.

Gleichzeitig rief der Antrag bei Opfervertretungen und Überlebenden in Bosnien empörte Ablehnung hervor; diese machten geltend, eine Entlassung sei kein rein humanitäres Ersuchen, sondern vielmehr ein juristisches Manöver. Die Regierung in Belgrad zeigte sich hingegen bereit, gegebenenfalls Garantien für eine Rückkehr nach Serbien zu übernehmen, sollten die Haftbedingungen eine Freilassung zulassen.

Der 84‑jährige Mladić war 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Kriegshandlungen im ehemaligen Jugoslawien 1992–95; diese Strafe wurde 2021 in Berufung bestätigt. Im Urteilstext wird ausdrücklich anerkannt, dass sein Gesundheitszustand ernst beziehungsweise kritisch ist, doch das Gericht folgte der Bewertung, dass die derzeitige medizinische Betreuung in Den Haag den Voraussetzungen für eine Freilassung nicht entspreche.