University of Sussex gewinnt Urteil gegen Hochschulregulator über Freiheitsrechtsstrafe
High Court erklärt Verhängung der Rekordstrafe durch das Office for Students für verfahrensfehlerhaft; Vorwurf der Voreingenommenheit bestätigt.
Nach Angaben des High Court hat die University of Sussex eine gerichtliche Überprüfung einer Rekordstrafe in Höhe von £585.000 gegen den Hochschulregulator Office for Students (OfS) gewonnen. Richterin Mrs Justice Lieven kam zu dem Schluss, dass das Vorgehen des Regulators bei der Festsetzung der Sanktion fehlerhaft gewesen sei, und setzte die Geldbuße außer Kraft.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Trans‑ und Non‑Binary‑Inklusionsrichtlinie der Universität, welche unter anderem vorsah, trans Personen positiv darzustellen und vor transphober Propaganda zu warnen. Das OfS hatte diese Regelung als Eingriff in die Meinungsfreiheit gewertet und daraus gefolgert, die Universität habe ihre Verpflichtung zum Schutz der Redefreiheit verletzt. Die Gerichtsbarkeit folgte dieser inhaltlichen Bewertung nicht in vollem Umfang und beanstandete stattdessen das Vorgehen des Regulators.
Daneben stellte das Gericht fest, dass das OfS wesentliche Aspekte des Verfahrens falsch eingeschätzt hatte, etwa die rechtliche Bedeutung der fraglichen Richtlinie für die universitäre Governance. Die Universität hatte vorgebracht, dass die Richtlinie nicht den Rang eines sogenannten governing document habe und somit nicht die für eine Sanktion notwendige rechtliche Relevanz besitze. Dieses Argument wurde durch die Entscheidung bestätigt.
Gleichzeitig bemängelte die Richterin eine geschlossene Haltung des Regulators während seiner Untersuchung. So habe das OfS offenbar seine Sichtweise früh festgelegt und sich dagegen verschlossen, Tatsachen oder Argumente zuzulassen, die zu einer anderen Bewertung geführt hätten. Als besonders folgenschwer wurde gewertet, dass Vertreterinnen und Vertreter der Hochschule trotz mehrfacher Bitten nicht persönlich angehört worden seien, während die Philosophin Kathleen Stock vom Regulator befragt worden war.
Die ursprünglich verhängte Strafhöhe hatte in akademischen Kreisen erhebliche Bestürzung ausgelöst; das Gericht konzentrierte sich in seiner Entscheidung jedoch auf Verfahrensfragen und die Auslegung universitärer Dokumente, nicht auf die Proteste und Bedrohungen, die zum Weggang von Kathleen Stock aus ihrer Professur an der Sussex geführt hatten. Die jetzige Beurteilung stellt damit die rechtliche Grundlage der Sanktion in Frage, ohne die breitere Kontroverse um einzelne Akteure neu zu bewerten.
Zugleich steht das Urteil in einem größeren regulatorischen Kontext: Nach Inkrafttreten einer neuen Freiheits‑der‑Rede‑Gesetzgebung verfügt der Regulator über erweiterte Befugnisse, und es sind zusätzliche Beschwerdemechanismen sowie künftig höhere Strafrahmen vorgesehen. Das OfS teilte mit, es werde die Folgen des Urteils sorgfältig prüfen, bevor über mögliche weitere Schritte entschieden werde.