US-Justiz erhebt drei Bundesanklagen gegen Beschuldigten des Angriffs beim Pressedinner
Anklagen reichen von versuchter Ermordung des Präsidenten bis zu Waffen‑ und Schusswaffen‑Delikten; Ballistikprüfung und die Frage, wer geschossen hat, sind noch offen.
- Todd Blanche kündigte drei Bundesanklagen gegen Cole Tomas Allen an
- Ermittler prüfen weiterhin, wie viele Schüsse fielen und wer getroffen wurde.
Nach Angaben des amtierenden Generalstaatsanwalts Todd Blanche hat die US‑Justiz drei Bundesanklagen gegen Cole Tomas Allen erhoben. Die Anklagen wurden am Montag vor dem United States District Court eingereicht und betreffen schwere Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Angriff beim Pressedinner.
Im Mittelpunkt steht die erste Anklage, die versuchte Ermordung des Präsidenten der Vereinigten Staaten vorwirft und mit bis zu lebenslanger Haft geahndet werden kann. Daneben nennt die Klageschrift die grenzüberschreitende Beförderung einer Schusswaffe zur Begehung eines Verbrechens, eine Tat, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.
Gleichzeitig sind wesentliche forensische Fragen noch ungeklärt. Unklar bleibt, ob und wie viele Schüsse der Beschuldigte abgegeben hat und wem eine etwaige Kugelverletzung zuzuordnen ist. Die Sprecher betonten, dass Ballistik‑Analysen und die Auswertung aller Beweise andauern; derzeit werde sorgfältig geprüft, in welchem Umfang auch Strafverfolgungsbeamte Schüsse abgegeben haben.
Zugleich hoben die Behörden hervor, dass die erhobenen Anklagen die im Strafantrag niedergelegten Vorwürfe widerspiegeln und einen formalen Verfahrensschritt darstellen, der den Beschuldigten vor ein Bundesgericht bringt. Die Anklagen eröffnen damit die Möglichkeit langjähriger Haftstrafen, wobei die Ermittler die forensische Arbeit zügig und gründlich abschließen wollen.
Daneben enthielt die verfügbare Erklärung keine Angaben zu weiteren juristischen Schritten, Reaktionen von Betroffenen oder konkreten Verfahrenszeitplänen. Die Ermittlungen sollen fortgesetzt werden, bis ballistische und sonstige Beweisergebnisse abschließend ausgewertet sind.