US‑Justiz‑Inspektor prüft Einhaltung der Offenlegungspflicht zu Epstein‑Akten
Inspektor untersucht Sammlung, Prüfung und fehlerhafte Schwärzungen bei der Freigabe von Millionen Epstein‑Akten
Nach Angaben aus Washington hat das Büro des Inspector General des US-Justizministeriums eine formelle Prüfung begonnen, um zu klären, ob die Behörde ihre gesetzlichen Pflichten bei der Veröffentlichung der Jeffrey‑Epstein‑Akten erfüllt hat. Im Fokus steht die Praxis, mit der Materialien für die Öffentlichkeit aufbereitet wurden: vom Sammeln über die inhaltliche Prüfung bis hin zu den vorgenommenen Schwärzungen.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht auch die Reaktion des Justizministeriums auf Beschwerden von Überlebenden. Nach der Veröffentlichung bemängelten Betroffene die Offenlegung persönlicher Daten; betroffen waren unter anderem Namen, E‑Mail‑Adressen und Fotos. Anwälte der Überlebenden machten vor Gericht geltend, dass das Leben von nahezu 100 Betroffenen durch unzureichende Schwärzungen stark beeinträchtigt worden sei.
Gleichzeitig wird die gestaffelte und fehlerbehaftete Freigabe der Unterlagen geprüft. Das Ministerium hatte zunächst nur einen Teil der Akten innerhalb der vorgesehenen 30 Tage veröffentlicht und später erklärt, zusätzliche Zeit zu benötigen, nachdem eine unerwartet große Gruppe von Dokumenten identifiziert worden war. Ende Januar gab das Ministerium an, rund drei Millionen Dokumente freigegeben zu haben, zog im Anschluss jedoch mehrere Tausend Dokumente zurück, nachdem unzureichende Schwärzungen bekannt geworden waren.
Daneben hat das Justizministerium Fehler bei der Schwärzung eingeräumt und sowohl technische als auch menschliche Ursachen genannt. In einem späteren Schritt wurden weitere Unterlagen veröffentlicht, darunter Dokumente mit unbestätigten Anschuldigungen gegen den ehemaligen Präsidenten, die zuvor irrtümlich zurückbehalten worden waren. Die laufende Prüfung durch den Inspector General ist die erste größere Überprüfung des Ministeriums durch dieses Büro seit Beginn der aktuellen Amtszeit und findet vor dem Hintergrund von Entlassungen und Vorwürfen der Politisierung innerhalb der Behörde statt.
Nach dem Schritt, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen, zielt die Untersuchung darauf ab, festzustellen, wie Schwärzungsfehler entstanden sind und ob die vorgesehenen Schutzmechanismen für Überlebende in der Praxis wirksam angewendet wurden. Die Prüfung soll klären, ob Verfahrensmängel oder organisatorische Versäumnisse zu den nachteiligen Folgen für Betroffene geführt haben und welche Lehren das Ministerium daraus ziehen muss.