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Wettbewerbsrecht: EU droht Meta wegen WhatsApp-KI mit Zwangsmaßnahmen

Brüsseler Wettbewerbshüter sehen Hinweise, dass WhatsApp Konkurrenz-KIs ausschließt. Die Kommission erwägt einstweilige Maßnahmen, um möglichen irreparablen Marktschäden vorzubeugen.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Wettbewerbsrecht: EU droht Meta wegen WhatsApp-KI mit Zwangsmaßnahmen
  • Die EU-Kommission untersucht seit Dezember 2025, ob WhatsApp nur Metas eigenen KI-Assistenten zulässt und damit den Wettbewerb einschränkt
  • vorläufige Ergebnisse geben Anlass zu Zwangsmaßnahmen.

Nach Angaben der Europäischen Kommission steht Nutzern von WhatsApp demnach primär Metas eigener KI-Chatbot 'Meta AI' zur Verfügung, während Konkurrenzsysteme de facto keinen Zugang zum Dienst erhalten. Die Behörde bewertet dieses Vorgehen nach vorläufigen Erkenntnissen als möglichen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht und hat deshalb die Prüfungen intensiviert.

Im Mittelpunkt der Bedenken steht, dass der in WhatsApp integrierte Assistent Texte zusammenfassen, übersetzen, erstellen und Fragen beantworten kann und zugleich auf aktuelle Informationen aus dem Internet zugreift. Die Kommission sieht in der faktischen Bevorzugung von Meta AI eine Gefahr für einen fairen Wettbewerb auf dem Markt für KI-basierte Dienste innerhalb des Messengerdienstes.

Zugleich droht die Behörde mit einstweiligen Maßnahmen, um einem ihrer Einschätzung nach möglichen schweren und irreparablen Schaden für den Markt vorzubeugen. Solche Interimsauflagen könnten kurzfristig Zugangspflichten oder andere Vorgaben enthalten, die verhindern sollen, dass Wettbewerber vom Zugang zu Nutzer:innen oder Funktionalitäten ausgeschlossen bleiben.

Nach dem Schritt der Untersuchung, die im Dezember 2025 aufgenommen wurde, beobachtet die Kommission, dass Meta bereits im Oktober 2025 angekündigt hatte, Konkurrenzanbieter von KI-Funktionen im Messenger faktisch auszuschließen, und dieses Vorgehen seit Mitte Januar 2026 fortbestehe. Eine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen besteht nach Angaben der Behörde nicht, weshalb der Zeitrahmen für eine Entscheidung offenbleibt.

Daneben betont die Kommission, dass Meta noch die Möglichkeit habe, Maßnahmen zu ergreifen, um die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Welche konkreten Schritte das Unternehmen unternimmt und ob diese ausreichen, wird die weitere Prüfung bestimmen.

Gleichzeitig unterstreicht die Exekutive, dass der Schutz eines wettbewerbsfähigen digitalen Marktes oberste Priorität habe. Sollte Meta die festgestellten Beschränkungen nicht beseitigen, stünden der Kommission die vorgesehenen Sonderregelungen zur Verfügung, um kurzfristig marktwirksame Eingriffe durchzusetzen.