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Anklage behauptet: Sänger D4vd habe 14‑jährige Celeste Rivas Hernandez erstochen und zerstückelt

Die Staatsanwaltschaft legt in einer Gerichtsakte detaillierte Vorwürfe gegen den Musiker David Anthony Burke, bekannt als D4vd, vor; der Angeklagte bestreitet die Tat.

AP/JKCM News 2 Min Lesezeit
Titelbild: Anklage behauptet: Sänger D4vd habe 14‑jährige Celeste Rivas Hernandez erstochen und zerstückelt
Gerichtsdokumente schildern erstmals ausführlich den mutmaßlichen Ablauf und behaupten frühere sexuelle Kontakte zwischen Burke und dem Opfer.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der US‑Musiker David Anthony Burke, unter dem Künstlernamen D4vd bekannt, die 14‑jährige Celeste Rivas Hernandez erstochen und anschließend in seiner Garage mit Kettensägen zerstückelt haben. In einer Gerichtsakte legen die Ankläger die bisher detailliertesten Vorwürfe gegen Burke vor und skizzieren nach Auffassung der Ermittler den mutmaßlichen Tatablauf sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Beweismitteln.

Dem Dokument zufolge habe Burke das Mädchen erstmals getroffen, als sie elf Jahre alt war, und die sexuelle Beziehung demnach begonnen, als sie 13 und er 18 Jahre alt war. Die Anklage stellt dar, Rivas Hernandez habe damit gedroht, die Beziehung öffentlich zu machen; daraufhin habe Burke sie laut Darstellung der Ermittler getötet, um seine Karriere zu schützen. Burke hat die Vorwürfe zurückgewiesen und sich bislang nicht schuldig bekannt.

Nach den Angaben in der Akte sei das Opfer in der Nacht des 23. April 2025 mit einem Fahrdienst zu Burkes Haus gebracht worden; Nachrichten zwischen den beiden hätten danach abrupt geendet. Die Leiche der Jugendlichen wurde später in einem Fahrzeug entdeckt, das zuvor im September aus den Hollywood Hills abgeschleppt worden sei. Die Anklage beschreibt zudem, dass Ermittler auf Burkes Telefon Nachrichten und Bildmaterial gesichert hätten, die eine sexuelle Beziehung dokumentieren sollen, darunter nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auch kinderpornografische Inhalte.

Zugleich nennen die Ankläger Mordvorwürfe ersten Grades und weitere Straftatbestände; die Gerichtsakte soll den mutmaßlichen Tathergang und angebliche Bemühungen um das Vernichten von Spuren darlegen. Angehörige und Unterstützer des Opfers haben an mehreren Orten Gedenkstätten errichtet; Ermittlungen und juristische Auseinandersetzungen sollen in kommenden Verhandlungen fortgesetzt werden. Bislang ist keine Verurteilung erfolgt, und sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung werden die jeweils belastenden und entlastenden Beweise vortragen.