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Australiens höchstdekorierter Soldat bestreitet Vorwürfe nach Anklage wegen Kriegsverbrechen

Ben Roberts‑Smith, Träger des Victoria Cross und ehemaliger SAS‑Soldat, bestreitet alle Vorwürfe nach fünf Anklagen wegen Kriegsverbrechen und wurde gegen Auflage auf Kaution freigelassen. Er kündigt an, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen.

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Titelbild: Australiens höchstdekorierter Soldat bestreitet Vorwürfe nach Anklage wegen Kriegsverbrechen
Roberts‑Smith sagt, er sei stolz auf seinen Dienst in Afghanistan und werde die Anklagen nutzen, um seinen Namen zu reinigen.

Nach Angaben aus Sydney hat Ben Roberts‑Smith, Australiens am höchsten dekorierter lebender Soldat, alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen, nachdem er wegen fünf Anklagen des Kriegsverbrechens Mord angeklagt worden war. Der 47‑jährige Träger des Victoria Cross und ehemalige Corporal des Special Air Service trat am Wochenende öffentlich auf und gab damit seine erste Reaktion seit der Anklage bekannt.

Im Mittelpunkt seiner Stellungnahme stand die Betonung auf seine militärische Integrität: Roberts‑Smith erklärte, er sei stolz auf seinen Einsatz in Afghanistan und wolle die strafrechtlichen Vorwürfe nutzen, um seinen Namen endgültig zu reinigen. Er sagte, er habe nie davor zurückgeschreckt, sich einem Kampf zu stellen, und verteidigte sein Verhalten während des Einsatzes als im Einklang mit seiner Ausbildung und den geltenden Regeln gewesen.

Zugleich umfassen die Anklagen den Vorwurf, Roberts‑Smith sei zwischen 2009 und 2012 an der Tötung unbewaffneter afghanischer Häftlinge beteiligt gewesen, entweder durch eigenes Töten oder durch Anweisung an einen Untergebenen. Konkret lauten die Vorwürfe auf ein Kriegsverbrechen in Form von mordähnlichen Taten, auf gemeinsame Begehung eines Mordes sowie auf drei Anklagen wegen Beihilfe, Anstiftung oder Vermittlung zum Mord.

Inzwischen folgt die strafrechtliche Verfolgung auf ein viel beachtetes Zivilverfahren aus dem Jahr 2023, in dem ein Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung feststellte, dass einige der gegen Roberts‑Smith erhobenen Mordvorwürfe substanziell wahr seien. Roberts‑Smith hatte in dem Zivilprozess Medienunternehmen verklagt und war mit seinem Rechtsmittel gescheitert.

Daneben bezeichnete Roberts‑Smith seine Festnahme als unnötiges Spektakel und verweigerte nach seiner aktuellen Stellungnahme Fragen von Journalistinnen und Journalisten. Er wurde nach der Anklage auf Kaution freigelassen und kündigte an, die strafrechtliche Auseinandersetzung vor Gericht zu führen, um seine Unschuld zu beweisen.