Berufungsgericht zwingt Richter, Contempt‑Ermittlungen gegen Trump‑Administration zu beenden
Drei Richter des DC-Circuits halten die strafrechtliche Contempt‑Ermittlung für unzulässig und weisen sie zurück, nachdem Abschiebungsflüge nach El Salvador im März 2025 stattgefunden hatten.
Nach Angaben eines Berufungsgerichts muss ein Bundesrichter seine laufende, als ‚intrusive‘ bezeichnete Contempt‑Ermittlung gegen die Regierung des früheren Präsidenten Donald Trump einstellen. Die drei Richter des US Court of Appeals for the District of Columbia Circuit kamen mehrheitlich zu dem Ergebnis, Chief Judge James Boasberg habe sein Ermessen missbraucht, als er strafrechtliche Schritte im Zusammenhang mit Abschiebungsflügen von Venezolanern nach El Salvador vorantrieb.
Im Mittelpunkt der Mehrheitsmeinung, verfasst von Circuit Judge Neomi Rao, steht die Auffassung, dass strafrechtlicher Contempt nur dann zulässig sei, wenn eine Anordnung klar und spezifisch verletzt worden sei. Boasbergs einstweiliger Unterlassungsbeschluss vom 15. März 2025 habe nicht eindeutig verboten, die betroffenen Personen in die Obhut El Salvadors zu übergeben, schrieben die Richter. Daher sei die weitere Verfolgung als strafrechtlicher Contempt ein Rechtsfehler und eine Überschreitung des Ermessen durch das erstinstanzliche Gericht.
Zugleich fiel die Entscheidung im Dreiergremium nicht einhellig aus. Circuit Judge Justin Walker stimmte der Mehrheitsmeinung in einer eigenen, übereinstimmenden Stellungnahme zu. Circuit Judge J. Michelle Childs legte dagegen eine ausführliche, rund 80 Seiten lange Gegenschrift vor. In ihrem Dissens warnte sie, der Beschluss unterlaufe die Autorität der unteren Gerichte und eröffne künftig Spielräume, Contempt‑Vorwürfe bereits im Ansatz zu schwächen.
Daneben kündigten Rechtsvertreter der abgeschobenen Migranten an, die Entscheidung vom gesamten Berufungsgericht überprüfen lassen zu wollen. Lee Gelernt von der American Civil Liberties Union bezeichnete das Urteil als Rückschlag für die Rechtsstaatlichkeit und erklärte, die Regierung habe die einstweilige Verfügung seines Erachtens vorsätzlich missachtet. Die strittigen Flüge im März 2025 hatten nach Erlass der richterlichen Anordnung stattgefunden; einige der Deportierten wurden in El Salvador in ein Gefängnis gebracht, das von Menschenrechtsbeobachtern als gefährlich eingestuft wird.