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Bundesgericht untersagt Alabama Einsatz neuer, republikanerfreundlicher Kongresswahlkarte

Dreiköpfiges Bundesgericht befand, der 2023 verabschiedete Plan sei mit Vorsatz zur Benachteiligung schwarzer Wähler entworfen worden und darf bei den Kongresswahlen 2026 nicht angewandt werden.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Bundesgericht untersagt Alabama Einsatz neuer, republikanerfreundlicher Kongresswahlkarte
Die Entscheidung setzt einen Meilenstein in dem langjährigen Rechtsstreit um Alabamas Wahlbezirke und kann den Supreme Court erneut mit Fragen zur Reichweite des Wahlrechts konfrontieren.

Nach Angaben eines dreiköpfigen Bundesgerichts darf Alabama die 2023 verabschiedete Kongresswahlkarte nicht bei den anstehenden Kongresswahlen 2026 verwenden. Die Richter gelangten zu der Einschätzung, der Plan sei gezielt so gestaltet worden, dass die politische Wirkung schwarzer Wähler im Staat untergraben werde, und beendeten damit den Einsatz der Karte für die kommenden Wahlen.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Feststellung, dass die Legislative bei der Verabschiedung des 2023er-Plans eine absichtliche, zweckgerichtete Entscheidung traf, die eine bereits zuvor erkannte Stimmverdünnung nicht behob. Das Gericht schrieb, die Abgeordneten hätten gewusst, dass das Fehlen eines weiteren mehrheitlich schwarzen Bezirks die Chancen schwarzer Wähler, Kandidaten ihrer Wahl zu bestimmen, weiterhin mindern würde.

Zugleich betonten die Richter, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA vom April, die eine zentrale Bestimmung des Voting Rights Act geschwächt hatte, Alabama nicht berechtige, den umstrittenen Plan einzusetzen. Das Gremium erklärte, es sehe keine Grundlage, die Einwohner Alabamas 2026 zur Stimmabgabe unter einem Bezirksplan zu verpflichten, der von vorsätzlicher rassenbasierter Diskriminierung geprägt sei.

Der Rechtsstreit hat eine längere Vorgeschichte: Kläger hatten bereits 2021 gegen die damalige Bezirksaufteilung geklagt und geltend gemacht, die Konfiguration schwäche die Wirkung schwarzer Stimmen. Ein Gericht ordnete daraufhin eine Neuzeichnung an; das Parlament verabschiedete 2023 einen eigenen Plan, den das Gericht erneut als unzureichend einstuft. Ein vom Gericht eingesetzter Sonderbeauftragter hatte später eine Karte mit einem zweiten mehrheitlich schwarzen Bezirk erstellt.

Die Entscheidung fiel einstimmig durch ein Gremium aus Berufungsrichter Stanley Marcus sowie den Bundesrichtern Anna Manasco und Terry Moorer. Alabama kündigte an, gegen das Urteil beim Supreme Court Berufung einzulegen; der Generalstaatsanwalt erklärte, er erwarte letztlich einen Sieg für den Staat. Beobachter sehen in dem Fall eine erneute Prüfung der Folgen der Schwächung des Voting Rights Act für künftige Rechtsstreitigkeiten vor dem höchsten Gericht der USA.