Colorado-Gouverneur reduziert Haftstrafe der Wahlverweigerin Tina Peters
Gouverneur Jared Polis reduziert die Haftdauer der verurteilten ehemaligen Wahlbeamtin Tina Peters; Kritiker warnen vor negativen Folgen für Vertrauen in die Wahlverwaltung und die Demokratie.
- Polis kürzt Peters' Strafe von rund achteinhalb auf etwa viereinhalb Jahre
- eine bedingte Entlassung zum 1. Juni ist angekündigt.
Nach Angaben aus dem Gouverneursbüro hat Jared Polis die Freiheitsstrafe der ehemaligen Wahlbeamtin von Mesa County, Tina Peters, deutlich reduziert. Die ursprünglich auf rund achteinhalb Jahre angesetzte Haft wurde auf etwa viereinhalb Jahre verkürzt; nach der Entscheidung soll Peters am 1. Juni auf Bewährung entlassen werden.
Im Mittelpunkt der Verurteilung standen Taten aus dem Jahr 2021: Demnach gewährte Peters Unbefugten Zugang zu Wahlgeräten und zu sensiblen Abläufen bei einem Software‑Upgrade. Kopien von Daten und Passwörtern aus dem System des Herstellers Dominion wurden später veröffentlicht. 2024 hatte ein Gericht Peters in vier Fällen der schweren Straftaten sowie in drei Fällen wegen Ordnungswidrigkeiten für schuldig befunden.
Nach dem Schritt des Gouverneurs reagierten Wahlbeamte und Amtskollegen mit scharfer Kritik. Die staatliche Wahlbeauftragte Jena Griswold sagte, die Begnadigung stärke diejenigen, die die Integrität der US‑Wahlen infrage stellten, und hinterlasse ein gefährliches Signal für die Demokratie. Matt Crane von der Colorado Clerks Association erklärte, viele Wahlbeamte sähen in der Entscheidung eine Ermunterung zu Angriffen auf Wahlsysteme und zeigten sich wütend und entsetzt.
Zugleich hatte der Fall bereits bundesweite Aufmerksamkeit gewonnen; Peters war wiederholt ein Thema im Umfeld von Unterstützern der Behauptungen über Wahlbetrug nach der Präsidentschaftswahl 2020. Ex‑Präsident Donald Trump hatte Peters im vergangenen Jahr eine Begnadigung auf Bundesebene gewährt, die jedoch nur auf Bundesfälle wirkte und die in Colorado verhängte Strafe nicht aufhob.
In rechtlicher Hinsicht war die Angelegenheit zuletzt noch nicht abgeschlossen: Ein Berufungsgericht hatte im April die ursprüngliche Strafe aufgehoben und das zuständige Gericht angewiesen, die Strafzumessung neu zu prüfen. Gouverneur Polis begründete seine Entscheidung in einem Begnadigungsschreiben damit, die verhängte Haft sei außergewöhnlich lang für einen Ersttäter bei nicht‑gewaltsamen Delikten; dies führte zur Reduzierung der Strafe.