EU will Claims Commission für Ukraine formell beitreten: Kommission legt Vorschlag für Ratsbeschluss vor
Die EU-Kommission hat am 24. Februar 2026 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die EU die Konvention zur International Claims Commission für Ukraine abschließen und als Mitglied jährliche Beiträge leisten soll.
- Der Vorschlag COM(2026) 105 zielt auf den Abschluss der Konvention zur International Claims Commission für Ukraine durch die EU.
- Die Claims Commission soll im Rahmen des Europarats über Entschädigungsansprüche für Kriegs- und Aggressionsschäden entscheiden.
- Der bereits bestehende Register of Damage hat laut Europarat über 80.000 Ansprüche entgegengenommen und soll in die neue Struktur übergehen.
- Die Claims Commission soll entstehen, wenn 25 Staaten oder Organisationen ratifiziert haben und ausreichende Finanzierung zugesagt ist.
- Als Sitz ist Den Haag vorgesehen; die Kommission rechnet mit einem EU-Beitrag, der in Spitzenjahren bis zu 3 Mio. Euro pro Jahr erreichen kann.
Die Europäische Union treibt den juristisch-administrativen Teil der internationalen Entschädigungsarchitektur für die Ukraine voran. Am 24. Februar 2026 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen Ratsbeschluss veröffentlicht, mit dem die EU die Konvention zur Einrichtung einer International Claims Commission für die Ukraine formell abschließen soll (COM(2026) 105). Damit würde die EU nicht nur politisch, sondern auch institutionell Teil eines Mechanismus werden, der Entschädigungsansprüche wegen Schäden aus Russlands Angriffskrieg strukturiert erfassen und entscheiden soll.
Die Claims Commission ist als unabhängiges administratives Organ mit internationaler Rechtspersönlichkeit im institutionellen Rahmen des Europarats angelegt. Sie soll Ansprüche auf Entschädigung für Schäden, Verluste oder Verletzungen prüfen, bewerten und darüber entscheiden, soweit sie auf völkerrechtswidrige Handlungen der Russischen Föderation in oder gegen die Ukraine zurückgeführt werden. Der Europarat verweist dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass ein Staat bei völkerrechtswidrigem Verhalten zur vollständigen Wiedergutmachung verpflichtet ist, und auf die politische Grundlage durch einschlägige Beschlüsse der UN-Generalversammlung.
In die neue Struktur soll auch der bereits operative Register of Damage für die Ukraine übergehen. Dieser Register dient der Sammlung und Dokumentation von Ansprüchen samt Belegen; nach Angaben des Europarats sind dort bereits mehr als 80.000 Ansprüche eingelangt. Die Claims Commission wäre der nächste Schritt: Sie würde nicht nur registrieren, sondern inhaltlich entscheiden und gegebenenfalls die Höhe einer Entschädigung festlegen. Parallel bleibt die Frage der Auszahlung offen, denn ein eigener Entschädigungsfonds wird als möglicher weiterer, dritter Baustein separat diskutiert.
Der Zeitplan hängt von Ratifikationen und Finanzierung ab. Laut Europarat soll die Claims Commission erst dann formell eingerichtet werden, wenn mindestens 25 Staaten oder regionale Integrationsorganisationen die Konvention ratifiziert haben und die damit verbundenen finanziellen Zusagen die Startarbeit tragen. Als Sitz ist Den Haag vorgesehen. In der Kommissionsvorlage wird außerdem festgehalten, dass die Russische Föderation nach dem Konzept grundsätzlich die Kosten tragen sollte; solange Russland nicht Mitglied ist, soll die Kommission über jährliche Beiträge der Mitglieder und freiwillige Zuwendungen finanziert werden.
Für die EU bedeutet der formelle Abschluss der Konvention auch finanzielle Verpflichtungen. Die Kommission rechnet damit, dass der EU-Beitrag in operativen Spitzenjahren bis zu 3 Millionen Euro pro Jahr erreichen kann und ein Vollbudget voraussichtlich erst ab 2028 benötigt wird. Politisch verknüpfen EU-Institutionen den Mechanismus mit dem Anspruch, Verantwortlichkeit und Wiedergutmachung zu sichern: In einer gemeinsamen Erklärung zum vierten Jahrestag des Kriegsbeginns betonten die Spitzen von Europäischem Rat, Kommission und Parlament, dass eine Claims Commission und ein Sondertribunal im Europarats-Rahmen rasch operationalisiert werden sollen.