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EU lockert Nachhaltigkeitsregeln: Rat beschließt Omnibus-Paket für Berichtspflichten und Lieferketten-Sorgfalt

Der EU-Rat hat am 24. Februar 2026 eine Omnibus-Richtlinie beschlossen, die CSRD und CS3D deutlich einengt – mit neuen Schwellenwerten (u. a. 1.000 Beschäftigte) und späteren Startterminen.

JKCM Desk 2 Min Lesezeit
Titelbild: EU lockert Nachhaltigkeitsregeln: Rat beschließt Omnibus-Paket für Berichtspflichten und Lieferketten-Sorgfalt
  • Die Berichtspflichten der CSRD sollen sich künftig auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten konzentrieren.
  • Bei der Lieferketten-Richtlinie CS3D steigt die Schwelle auf große Unternehmen; zugleich werden Pflichten zeitlich nach hinten verschoben.
  • Die Sorgfaltspflichten sollen sich stärker auf direkte Geschäftspartner fokussieren und weniger häufig überprüft werden.
  • Bußgeldrahmen werden gedeckelt; als Referenz nennt der Rechtsakt eine Obergrenze von 3% des weltweiten Nettoumsatzes.
  • Umsetzung in den Mitgliedstaaten soll später erfolgen; die ersten Verpflichtungen werden in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts verschoben.

Die EU setzt ihren Kurs zur Entlastung von Unternehmen bei Regulierungspflichten fort. Am 24. Februar 2026 hat der Rat der Europäischen Union eine Omnibus-Richtlinie verabschiedet, die zwei zentrale Säulen der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung neu zuschneidet: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Nachhaltigkeitsberichte und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) für menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Ziel ist nach Darstellung der Institutionen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Berichtslasten insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen zu begrenzen.

Bei der CSRD wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich enger gezogen. Künftig sollen vor allem größere Unternehmen erfasst werden – der Rat nennt als zentrale Schwelle mehr als 1.000 Beschäftigte sowie einen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro. Für Unternehmen, die bereits in frühen Wellen in die Berichtspflicht gefallen wären, sieht der Omnibus zudem zeitliche Erleichterungen vor. Damit verschiebt sich der praktische Start der neuen, ausführlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung in vielen Fällen nach hinten, während große Konzerne weiterhin im Fokus bleiben.

Auch bei der CS3D setzt der Omnibus auf weniger Reichweite und spätere Anwendung. Die Richtlinie soll sich auf sehr große Unternehmen konzentrieren (der Rat nennt als Schwelle mehr als 5.000 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro). Inhaltlich werden Sorgfaltspflichten stärker entlang der direkten Geschäftspartner ausgerichtet. Außerdem wird die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von Maßnahmen ausgedünnt: Statt eng getakteter Zyklen soll eine umfassende Evaluation nur noch in größeren Abständen stattfinden. Zusätzlich wird der Sanktionsrahmen in der EU harmonisiert, indem der Rechtsakt eine Obergrenze für finanzielle Sanktionen vorsieht (bis zu 3% des weltweiten Nettoumsatzes).

Zeitlich verschiebt die Omnibus-Richtlinie auch die Umsetzung: Die Frist für die nationale Umsetzung wird verlängert, und die ersten Pflichten aus der CS3D sollen später greifen. Der Rat nennt als neue Eckdaten eine verlängerte Umsetzungsfrist bis Ende Juli 2028 und ein späteres Anlaufen der ersten Verpflichtungen ab Juli 2029. Mit dem Beschluss ist die Richtlinie auf EU-Ebene formal verabschiedet; in Kraft tritt sie nach Veröffentlichung im Amtsblatt. In den kommenden Monaten wird entscheidend sein, wie Mitgliedstaaten die neuen Spielräume in nationale Praxis übersetzen – und wie Banken, Investoren und Abnehmer mit weiterhin hohen Datenanforderungen entlang von Wertschöpfungsketten umgehen.