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EU-Parlament fordert einheitliche, zustimmungsbasierte Definition von Vergewaltigung

Abgeordnete unterstützen mit klarer Mehrheit das ‚Only yes means yes‘-Prinzip; die Kommission soll einen Gesetzesvorschlag vorlegen.

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Titelbild: EU-Parlament fordert einheitliche, zustimmungsbasierte Definition von Vergewaltigung
Das Parlament fordert, jede sexuelle Handlung ohne freie, informierte und ausdrückliche Zustimmung als Vergewaltigung einzustufen.

Nach Angaben des Europäischen Parlaments haben die Abgeordneten am Dienstag eine Resolution verabschiedet, die eine einheitliche EU‑weit geltende Definition von Vergewaltigung auf Grundlage fehlender freiwilliger und informierter Zustimmung fordert. Dem Text zufolge gilt nur eine eindeutige, freiwillige und unmissverständliche Zustimmung als gültig; Schweigen, das Ausbleiben verbalen oder physischen Widerstands oder das Fehlen eines klaren Nein dürften nicht als Einverständnis interpretiert werden.

Im Mittelpunkt der Resolution steht außerdem die Klarstellung, dass frühere Einwilligungen, frühere sexuelle Beziehungen oder eine Beziehung zum Täter, einschließlich der Ehe, keine automatische Zustimmung begründen. Damit nimmt das Parlament Bezug auf das 2022 in Spanien eingeführte Only yes means yes-Prinzip und fordert, jede sexuelle Handlung außerhalb dieses Rahmens als Vergewaltigung zu betrachten.

Daneben verweist das Dokument auf die unterschiedlichen Rechtslagen in den Mitgliedstaaten. Nach Angaben des europäischen Forschungsdienstes stützt sich in 17 von 27 Ländern die Strafbarkeit bereits auf das Fehlen von Zustimmung; andere Staaten halten dagegen an kraftbasierten Definitionen fest, die den Nachweis von Gewalt oder Drohungen verlangen. Die Resolution hebt zudem hervor, dass die vorgeschlagene Definition mit der Istanbul‑Konvention übereinstimmt, die von 22 EU‑Staaten ratifiziert wurde.

Unterdessen betonen die Abgeordneten, dass die Annahme der Resolution die nationalen Gesetze nicht ersetzt, wohl aber den politischen Druck auf Kommission und Mitgliedstaaten erhöht, an einer einheitlicheren Rechtsgrundlage zu arbeiten. Ob und in welcher Form eine europäische Regelung zustande kommt, hängt nun von der Initiative der Kommission und den anschließenden Verhandlungen der Staaten ab.