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EU-Rat beschließt Position zur Reform des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Der EU-Rat hat seine Verhandlungsposition zur Reform des Forschungsfonds für Kohle und Stahl festgelegt, um die Förderung für saubere Industrieprojekte bis 2034 zu verlängern.

JKCM Desk 2 Min Lesezeit
Titelbild: EU-Rat beschließt Position zur Reform des Forschungsfonds für Kohle und Stahl
  • Die Mitgliedstaaten wollen den Fonds bis 2034 verlängern und die Regeln für Projekte modernisieren.
  • Nach Ratsangaben sollen jährlich bis zu 120 Millionen Euro für Forschung und Innovation bereitstehen, insgesamt rund 800 Millionen Euro.
  • Im Fokus stehen sauberere und wettbewerbsfähigere Wertschöpfungsketten in Stahl sowie die Transformation in Kohle-Regionen.
  • Die Reform sieht angepasste Kofinanzierungsregeln vor, darunter 70% für Industrieprojekte und bis zu 100% für bestimmte Akteure wie KMU und Forschungseinrichtungen.
  • Die neuen Regeln sollen ab Januar 2027 gelten, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Die EU‑Mitgliedstaaten haben im Rat am Freitag eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Reform des Forschungsfonds für Kohle und Stahl (RFCS) beschlossen. Der Fonds finanziert Forschungs‑ und Innovationsvorhaben, die aus einer historischen Finanzquelle der früheren Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gespeist werden. Mit der Reform soll der RFCS stärker auf die heutige Industrie- und Klimapolitik ausgerichtet werden: weniger administrative Hürden, mehr Fokus auf Skalierung und ein klarerer Beitrag zur Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit in Europa.

Konkret sieht die Ratsposition vor, den Fonds bis 2034 zu verlängern und das Programm so zu öffnen, dass es die gesamte Wertschöpfungskette in Stahl adressieren kann. Gleichzeitig sollen Projekte unterstützt werden, die Kohle-Regionen bei der Transformation begleiten. Der Rat beziffert den finanziellen Rahmen auf bis zu 120 Millionen Euro pro Jahr; über den vorgesehenen Zeitraum summiert sich das auf rund 800 Millionen Euro an Investitionen. Zusätzlich sollen die Förderlogiken vereinfacht werden, damit Antragstellung, Projektsteuerung und Mittelabruf für Unternehmen und Forschungspartner planbarer werden.

Wichtig ist dabei die Kofinanzierung: Nach der Position der Mitgliedstaaten sollen Industrieprojekte in der Regel mit 70% kofinanziert werden können, während bestimmte Akteursgruppen – etwa kleine und mittlere Unternehmen, Start‑ups oder wissenschaftliche Einrichtungen – höhere Anteile bis hin zu voller Finanzierung erhalten können. Damit will der Rat einerseits Investitionen in Demonstrations- und Pilotprojekte anstoßen, andererseits aber auch den Einstieg neuer Akteure erleichtern, die für neue Verfahren, Materialien oder digitale Prozesssteuerung stehen. Gerade in der Stahlindustrie gelten Investitionszyklen als lang, während der Druck durch Energiekosten, globale Konkurrenz und Klimavorgaben steigt.

Als nächster Schritt beginnen die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Erst danach steht fest, welche Details in der endgültigen Reform verankert werden. Der Rat rechnet damit, dass die neuen Regeln ab Januar 2027 gelten können. Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen ist das Timing relevant: Projekte werden oft über mehrere Jahre geplant, und ein verlässlicher Förderrahmen kann darüber entscheiden, ob neue Produktionsverfahren oder emissionsärmere Prozessketten in Europa schneller zur Marktreife kommen.