EU setzt Irans Revolutionsgarden auf Terrorliste
Der Rat der EU hat die Islamischen Revolutionsgarden Irans als Organisation der EU-Terrorliste hinzugefügt und damit EU-weite Vermögenssperren und ein Bereitstellungsverbot für Gelder ausgelöst.
- Der Rat beschloss die Aufnahme der IRGC am 19 Februar 2026 nach einer politischen Einigung Ende Januar.
- Mit der Listung greifen EU-weit das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, der Organisation finanzielle Mittel bereitzustellen.
- Unter der EU-Terrorliste sind damit 13 Personen sowie 23 Gruppen oder Einrichtungen erfasst.
- Die Änderung wurde mit einem Ratsbeschluss und einer Durchführungsverordnung im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Rat der Europäischen Union hat die Islamischen Revolutionsgarden Irans (IRGC) in die EU-Liste von Personen, Gruppen und Einrichtungen aufgenommen, gegen die spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gelten. Mit der Entscheidung werden in der gesamten EU Vermögenswerte der Organisation eingefroren; zugleich ist es verboten, der gelisteten Organisation Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Listung erfolgt im Rahmen des EU-Terrorlisten-Regimes, das auf der Gemeinsamen Position 2001/931/CFSP beruht und regelmäßig aktualisiert wird. Nach Angaben des Rates umfasst die Liste nach der jetzigen Aktualisierung 13 Personen und 23 Gruppen oder Einrichtungen. Die Maßnahmen sind unionsweit verbindlich und sollen die Finanzierung von als terroristisch eingestuften Akteuren unterbinden.
Rechtlich wird die Aktualisierung durch einen Ratsbeschluss im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie durch eine Durchführungsverordnung abgesichert. Der Ratsbeschluss aktualisiert die Terrorliste, während die Durchführungsverordnung die Konsequenzen im Binnenmarkt – insbesondere das Einfrieren von Geldern – operationalisiert. Beide Rechtsakte wurden im Amtsblatt veröffentlicht und treten mit Veröffentlichung in Kraft.
Politisch knüpft die Entscheidung an eine zuvor erzielte Einigung der Mitgliedstaaten an. In der EU ist die Terrorliste ein Instrument, das nicht nur außenpolitische Signalwirkung entfaltet, sondern auch für Banken, Unternehmen und Behörden unmittelbare Prüf- und Sorgfaltspflichten auslöst. Finanzinstitute und andere Akteure müssen sicherstellen, dass keine Mittel an gelistete Organisationen fließen und dass eingefrorene Vermögenswerte nicht verfügbar gemacht werden.
Die EU-Terrorliste wird turnusmäßig überprüft und kann angepasst oder aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen entfallen. Gelistete Akteure können zudem vor den Gerichten der Europäischen Union gegen ihre Aufnahme vorgehen. Für Unternehmen bedeutet die Aktualisierung, dass Sanktionsscreening, Vertragspartnerprüfungen und Zahlungsverkehrskontrollen kurzfristig aktualisiert werden müssen, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.
Mit der Aufnahme der IRGC verschärft die EU ihre Linie gegenüber iranischen Sicherheitsstrukturen in einem sensiblen Sicherheitsumfeld. Für die weitere Umsetzung sind die nationalen Behörden zuständig, die Einhaltung überwachen, Verstöße verfolgen und gegebenenfalls weitere Vermögenswerte identifizieren, die unter die Vermögenssperren fallen.