EU setzt Visafreiheit für georgische Diplomaten- und Dienstpässe aus
Die EU-Kommission hat erstmals den verschärften Visa-Suspensionsmechanismus genutzt und die Visafreiheit für Inhaber georgischer Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe vorübergehend ausgesetzt.
- Die Maßnahme gilt seit dem 6. März und läuft zunächst bis zum 6. März 2027.
- Brüssel begründet den Schritt mit demokratischen Rückschritten, Grundrechtsverletzungen und fehlender Anpassung an die EU-Visapolitik.
- Georgische Amtsträger sollen bei offiziellen Reisen zwingend ihre Diplomaten- oder Dienstpässe verwenden; andernfalls droht im Einzelfall ein Einreiseverbot.
- Die Kommission kann die Suspendierung verlängern oder bei ausbleibender Kurskorrektur auf alle georgischen Staatsangehörigen ausweiten.
Die Europäische Union hat ihren Ton gegenüber Georgiens Führung weiter verschärft. Seit dem 6. März ist die visafreie Einreise in den Schengen-Raum für Inhaber georgischer Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe ausgesetzt. Nach Angaben der Kommission ist es das erste Mal, dass der im Dezember 2025 verschärfte Visa-Suspensionsmechanismus tatsächlich angewendet wird. Betroffen ist damit bewusst nicht die gesamte Bevölkerung, sondern zunächst jener Teil des Staatsapparats, der für offizielle Reisen in die EU auf privilegierte Einreisebedingungen zählen konnte.
Brüssel verknüpft die Maßnahme offen mit der politischen Entwicklung seit Oktober 2024. In der Begründung verweist die Kommission auf das Vorgehen gegen Demonstranten, Oppositionspolitiker und unabhängige Medien sowie auf Verstöße gegen Grundrechte und internationale Standards. Hinzu kommt aus EU-Sicht, dass Georgien seine Visapolitik nicht mit derjenigen der Union angeglichen habe. Die Entscheidung ist deshalb mehr als eine technische Visafrage: Sie dient als politisches Sanktionssignal gegen demokratische Rückschritte, ohne den Schritt sofort auf alle georgischen Bürger auszuweiten.
Praktisch bedeutet der Beschluss, dass betroffene Passinhaber für offizielle Reisen wieder ein Schengen-Visum beantragen müssen. Parallel veröffentlichte die Kommission Leitlinien für Konsulate und Grenzbehörden. Darin empfiehlt sie eine strengere Prüfung georgischer Antragsteller, zusätzliche Interviews und einen intensiveren Datenbankabgleich. Für Vertreter georgischer Behörden gilt zudem eine klare Vorgabe: Wer zu offiziellen Zwecken reist, muss dafür seinen Diplomaten- oder Dienstpass nutzen. Wird stattdessen versucht, mit einem normalen Reisepass in die EU einzureisen, kann das nach den Leitlinien bis hin zu einem Einreiseverbot führen.
Der Schritt zeigt auch, wie die EU ihre Nachbarschaftspolitik inzwischen neu austariert. Einerseits betont Brüssel weiter, dass Visaliberalisierung Menschenkontakte fördern und europäische Werte verankern soll. Andererseits macht die Kommission nun deutlich, dass solche Privilegien aus ihrer Sicht an überprüfbare Standards bei Rechtsstaatlichkeit, demokratischen Verfahren und außenpolitischer Angleichung gebunden sind. Reuters beschreibt die Entscheidung vor diesem Hintergrund als Reaktion auf einen länger anhaltenden autoritären Kurs und auf eine stärkere Annäherung Tiflis' an Moskau seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs.
Vorerst bleibt die Maßnahme zeitlich begrenzt. Sie gilt für zwölf Monate und läuft bis zum 6. März 2027. Wenn die georgischen Behörden die von der EU benannten Probleme nicht beheben, kann die Kommission die Suspendierung um bis zu 24 Monate verlängern oder auf alle georgischen Staatsangehörigen ausdehnen. Damit liegt die eigentliche politische Botschaft weniger in der administrativen Umstellung selbst als in der Drohung einer weiteren Eskalation: Die EU will zeigen, dass Demokratierückschritte im Kandidatenumfeld nicht folgenlos bleiben und dass Visärleichterungen künftig viel schneller als politisches Druckmittel eingesetzt werden können.