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EuGH verhängt 10-Millionen-Strafe gegen Portugal wegen Natura-2000-Versäumnissen

Der EuGH hat Portugal wegen fortgesetzter Verstöße bei Natura-2000-Schutzgebieten zu 10 Millionen Euro Pauschalstrafe und 41.250 Euro täglich bis zur vollständigen Umsetzung verurteilt.

JKCM Desk 2 Min Lesezeit
Titelbild: EuGH verhängt 10-Millionen-Strafe gegen Portugal wegen Natura-2000-Versäumnissen
  • Das Urteil knüpft an eine Entscheidung von 2019 an, mit der Portugal bereits zur Ausweisung und zum Schutz besonderer Erhaltungsgebiete verpflichtet worden war.
  • Nach Auffassung des Gerichts sind 55 Gebiete weiterhin nicht ausreichend geschützt, weshalb die tägliche Strafe schrittweise nur bei tatsächlicher Umsetzung sinkt.
  • Der Fall betrifft die Habitatrichtlinie und die korrekte Ausgestaltung des Natura-2000-Netzes.
  • Lissabon verweist auf zuletzt beschleunigte Gesetzgebung und sagt, dass nur noch wenige Schritte bis zur vollständigen Erfüllung offen seien.

Der Europäische Gerichtshof hat den Druck auf Portugal in der europäischen Naturschutzpolitik massiv erhöht. Mit Urteil vom 5. März verurteilte das Gericht den Mitgliedstaat zu einer Pauschalstrafe von 10 Millionen Euro sowie zu einem täglichen Zwangsgeld von 41.250 Euro, bis ein früheres Urteil vollständig umgesetzt ist. Der Fall dreht sich um die Habitatrichtlinie und um die Frage, ob Portugal Schutzgebiete, die für das Natura-2000-Netz zentral sind, rechtlich korrekt ausgewiesen und mit den nötigen Erhaltungsmaßnahmen versehen hat.

Ausgangspunkt ist ein Verfahren aus dem Jahr 2019. Damals hatte der EuGH festgestellt, dass Portugal 61 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in den atlantischen und mediterranen biogeografischen Regionen nicht fristgerecht als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht verabschiedet hatte. Nach Ansicht des Gerichts ist dieses Urteil bis heute nicht voll erfüllt. In der jetzt veröffentlichten Entscheidung heißt es, die von Portugal erlassene Gesetzgebung bleibe unzureichend, weil sie die jeweils betroffenen Lebensraumtypen und geschützten Arten an den einzelnen Standorten nicht hinreichend konkretisiere. Zudem seien weiterhin nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen beschlossen worden.

Die Luxemburger Richter bewerten den Verstoß ausdrücklich als besonders gravierend. Zur Begründung verweisen sie auf die Bedeutung des Natura-2000-Netzes als zusammenhängende ökologische Infrastruktur der EU und auf den besonderen Biodiversitätswert Portugals. Im Urteil ist von 99 Lebensraumtypen und 335 Arten die Rede, die unter die Habitatrichtlinie fallen. Das tägliche Zwangsgeld ergibt sich daraus, dass nach Auffassung des Gerichts 55 der 61 betroffenen Gebiete weiterhin nicht ausreichend geschützt sind. Die Summe soll pro Tag jeweils um 750 Euro sinken, sobald ein weiteres Gebiet rechtskonform abgesichert wird.

Der Fall ist auch deshalb bemerkenswert, weil der EuGH deutlich macht, dass formale Fortschritte allein nicht reichen. Schutzgebiete müssen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern so ausgewiesen und reguliert sein, dass klar ist, welche Arten und Habitate geschützt werden und welche konkreten Maßnahmen gelten. Gerade beim Natura-2000-System, das auf Kohärenz zwischen vielen einzelnen Gebieten beruht, sieht das Gericht deshalb einen hohen unionsweiten Stellenwert. Wer hier dauerhaft hinter den Vorgaben zurückbleibt, gefährdet aus Sicht der Richter nicht nur nationale Naturschutzaufgaben, sondern gemeinsames europäisches Naturerbe.

Portugal weist den Vorwurf nicht grundsätzlich zurück, betont aber, dass in den vergangenen Monaten erhebliche Fortschritte erzielt worden seien. Laut einer Reaktion der Regierung sei ein intensiver Gesetzgebungsprozess angelaufen, mit dem die Ausweisung besonderer Erhaltungsgebiete und die Managementpläne rasch vorangebracht würden. Für Lissabon geht es nun nicht nur um Glaubwürdigkeit in der Umweltpolitik, sondern auch um ein tägliches finanzielles Risiko. Jede weitere Verzögerung kostet Geld, bis alle betroffenen Gebiete die Standards erfüllen, die der EuGH bereits vor Jahren eingefordert hatte.