EZB belegt JPMorgan SE wegen falscher Kapitalmeldungen mit 12,18 Millionen Euro Strafe
Die Bankenaufsicht der EZB hat gegen JPMorgan SE zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 12,18 Millionen Euro verhängt, weil die Bank über Jahre zu niedrige risikogewichtete Aktiva gemeldet hatte.
- Die Strafen summieren sich auf 12,18 Millionen Euro und betreffen Kreditrisiko sowie Risiko aus Kreditbewertungsanpassungen.
- Fehlerhafte Einstufungen und Ausschlüsse traten über 15 beziehungsweise 21 Quartale hinweg auf.
- Nach Darstellung der Aufsicht verhinderten die Meldungen eine vollständige Sicht auf das Risikoprofil und führten zu zu hohen Kapitalquoten.
- Die Bank kann den Bescheid vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten.
Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank hat gegen JPMorgan SE zwei administrative Geldbußen in Höhe von insgesamt 12,18 Millionen Euro verhängt. Hintergrund sind nach Darstellung der Aufsicht falsch berechnete risikogewichtete Aktiva, die die Grundlage für aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen und die Berechnung wichtiger Kapitalquoten bilden.
Nach Angaben der EZB meldete die Bank zwischen 2019 und 2024 zu niedrige risikogewichtete Aktiva. In 15 aufeinanderfolgenden Quartalen seien Unternehmensengagements falsch klassifiziert worden, wodurch für das Kreditrisiko ein geringeres Risikogewicht angewendet worden sei als von den Regeln vorgesehen. Zusätzlich seien in 21 aufeinanderfolgenden Quartalen bestimmte Transaktionen bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiva für das Risiko aus Kreditbewertungsanpassungen unzulässig ausgeklammert worden.
Die Aufsicht wertet beide Verstöße als Ergebnis erheblicher Sorgfaltsmängel und verweist auf Defizite in internen Prozessen und Kontrollen. Die fehlerhaften Meldungen hätten die Aufsicht daran gehindert, ein vollständiges Bild des Risikoprofils zu erhalten. Weil risikogewichtete Aktiva als Nenner in den Kapitalquoten wirken, führte die Unterschätzung der Aktiva nach Darstellung der EZB dazu, dass die Bank höhere Kapitalquoten auswies, als tatsächlich gerechtfertigt war.
Bei der Festsetzung der Geldbußen wendet die EZB ein eigenes methodisches Raster an, das Schweregrad, Dauer, Auswirkungen und das Fehlverhalten berücksichtigt und die Strafe wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ausgestalten soll. In dem konkreten Fall ordnete die Aufsicht den Kreditrisiko-Verstoß als schwer und den Verstoß beim Risiko aus Kreditbewertungsanpassungen als mäßig schwer ein. Die Sanktionierung folgt damit dem Ansatz, Datenqualität und korrekte Risikomessung als Kern der Aufsicht durchzusetzen.
Die Aufsicht kann in solchen Fällen neben Geldbußen auch Nachmeldungen und technische Korrekturen verlangen, damit historische Datenreihen konsistent werden und die Aufsichtsbasis wieder stimmt. Für Institute ist das regelmäßig mit zusätzlichem Aufwand in Risk Management, Finance, IT und interner Revision verbunden, weil Klassifizierungsregeln, Datenflüsse und Kontrollpunkte überprüft und dauerhaft abgesichert werden müssen.
Für den europäischen Bankensektor hat der Vorgang Signalwirkung, weil er die Bedeutung von Meldeprozessen und die Erwartung robust dokumentierter Klassifizierungen unterstreicht. Fehler in der Datenaufbereitung können sich unmittelbar auf die Aufsichtsbewertung und auf Marktkennzahlen auswirken. Die Bank kann den Beschluss innerhalb der vorgesehenen Fristen vor den Gerichten der Europäischen Union anfechten.