EZB gibt positives Gutachten zu Boris Vujčić als künftiger Vizepräsident ab
Die Europäische Zentralbank hat am 25. Februar 2026 ein positives Gutachten zur Ernennung von Boris Vujčić als Vizepräsidenten veröffentlicht; der Achtjahreszeitraum soll am 1. Juni 2026 beginnen.
- Der EZB-Rat erhebt in seinem Gutachten keine Einwände gegen den Kandidaten Boris Vujčić.
- Vujčić ist derzeit Gouverneur der Kroatischen Nationalbank und soll Luis de Guindos ablösen.
- Der Rat der EU empfiehlt die Ernennung für acht Jahre ab 1. Juni 2026; endgültig entscheidet der Europäische Rat.
- Vor der Ernennung werden Europäisches Parlament und EZB formell angehört.
- Mit dem Personalwechsel rückt die Neuaufstellung der EZB-Führung in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre näher.
Bei der Nachbesetzung der EZB-Spitze ist die nächste formale Hürde genommen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 25. Februar 2026 ein Gutachten zur geplanten Ernennung ihres künftigen Vizepräsidenten veröffentlicht. Darin hält der EZB-Rat fest, dass er gegen den vorgeschlagenen Kandidaten Boris Vujčić keine Einwände erhebt. Das Gutachten ist Teil des EU-Verfahrens, bevor die Staats- und Regierungschefs die Ernennung endgültig beschließen.
Boris Vujčić ist Gouverneur der Hrvatska narodna banka (Kroatische Nationalbank). Nach dem aktuellen Fahrplan soll er das Amt des Vizepräsidenten der EZB für eine Amtszeit von acht Jahren übernehmen – mit Wirkung ab 1. Juni 2026. Dann endet die Amtszeit des amtierenden Vizepräsidenten Luis de Guindos. Der Rat der EU hat die Ernennung bereits in einer Empfehlung an den Europäischen Rat auf diese Laufzeit und dieses Startdatum ausgerichtet.
Das Ernennungsverfahren ist mehrstufig: Zunächst legt der Rat der EU eine Empfehlung vor, anschließend werden Europäisches Parlament und EZB konsultiert. Die Entscheidung selbst trifft der Europäische Rat. Mit dem Gutachten der EZB liegt nun eine zentrale Stellungnahme vor, die den Kandidaten ausdrücklich als geeignet im Sinne der EU-Verträge bewertet. Parallel läuft die parlamentarische Befassung, bevor die Ernennung politisch finalisiert wird.
Für die Eurozone ist die Personalie nicht nur ein Protokollakt. Der Vizepräsident ist Teil des sechsköpfigen EZB-Direktoriums und arbeitet eng mit der Präsidentin sowie den Direktoriumsmitgliedern zusammen; zugleich repräsentiert er die Institution nach außen und übernimmt Aufgaben in der internen Governance. Mit dem Wechsel zum 1. Juni 2026 steht zudem der Beginn einer Phase an, in der mehrere Spitzenpositionen in der EZB im Laufe der zweiten Hälfte der 2020er Jahre turnusmäßig neu besetzt werden – ein Faktor, den Finanzmärkte und Regierungen aufmerksam verfolgen.
Rechtlich ist das EZB-Gutachten ein Pflichtschritt, aber kein Veto-Instrument: Es dient der Bewertung, ob der Kandidat die in den EU-Verträgen verankerten Anforderungen an Ansehen und Berufserfahrung in Geld- oder Bankwesen erfüllt. Die endgültige Entscheidung liegt beim Europäischen Rat. Erst nach Abschluss der Konsultationen – inklusive der parlamentarischen Anhörung – kann der Europäische Rat die Ernennung formell beschließen.