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Familie des in Gewahrsam gestorbenen Charles Adair klagt und verlangt Veröffentlichung von Gefängnisvideo

Anwälte bringen Bundesklage ein und verlangen die Freigabe von Videoaufnahmen, nachdem ein Deputy wegen Totschlags zweiten Grades angeklagt wurde

JKCM News 2 Min Lesezeit
Titelbild: Familie des in Gewahrsam gestorbenen Charles Adair klagt und verlangt Veröffentlichung von Gefängnisvideo
  • Verwandte fordern Veröffentlichung der Aufnahmen
  • Ermittler stellten fest, dass ein Deputy rund 1:26 Minuten sein Knie in den Rücken des gefesselten Mannes gedrückt hatte.

Nach Angaben der Angehörigen haben Vertreter der Familie des im Juli gestorbenen Charles Adair eine Bundesklage wegen widerrechtlicher Tötung eingereicht und zugleich die Offenlegung von Videoaufnahmen des Vorfalls verlangt. Die Klage richtet sich gegen den Sheriff von Wyandotte County, die vereinigte Verwaltung von Wyandotte County und Kansas City, Kansas, sowie gegen den Beamten Richard Fatherley, der bereits im September wegen Totschlags zweiten Grades angeklagt worden war.

Zugleich fordern die Anwälte Transparenz über die Umstände des Todes. Ermittler beschrieben in Gerichtsunterlagen, dass ein Deputy sein Knie für eine Minute und 26 Sekunden in den Rücken des gefesselten Mannes gedrückt habe. Die zivilrechtlichen Vertreter Ben Crump und Harry Daniels durften die Aufnahmen einsehen; das Sheriff’s Office hat der Presse jedoch bislang die Herausgabe verweigert.

Die Klageschrift und die Ermittlungsakten skizzieren Adairs Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Festnahme: Er war demnach wegen einer schwer infizierten und amputierten Beinpartie unmittelbar ins Krankenhaus gebracht worden, erhielt die Diagnose einer Knocheninfektion und wurde bei der medizinischen Sichtung als schizophren eingestuft. Die Dokumente berichten weiter, dass Adair inkohärent war und die Beamten annahmen, seine medizinische Verfassung könne Wahrnehmung und Verhalten beeinflussen.

Nach einem Verbandwechsel des Beins geriet Adair laut den Unterlagen mit einem Beamten in einen Streit, stürzte später aus einem Rollstuhl und wurde zurück in seine Zelle gebracht. Dort sei er auf den Bauch gelegt worden; die Klage erhebt den Vorwurf, Fatherley habe sein Körpergewicht auf Adairs Rücken gebracht, während andere Beamte Handschellen entfernten, ohne einzuschreiten oder die Taktik an den offenbar beeinträchtigten Zustand des Häftlings anzupassen.

Gleichzeitig weist die Klage darauf hin, dass andere anwesende Beamte nicht eingegriffen hätten. Zudem heißt es in den Unterlagen, Fatherley sei nach der Anklage nicht sofort von dienstlichen E‑Mails ausgeschlossen worden; die Behörde gab später an, sein Zugang sei deaktiviert worden. In der zivilrechtlichen Klage verlangen die Angehörigen neben Schadensersatz eine richterliche Überprüfung und die öffentliche Freigabe der Bildaufnahmen.

In dem laufenden Strafverfahren ist für Mai eine Statuskonferenz angesetzt. Der Verteidiger von Fatherley bezeichnete Adairs Tod in Stellungnahmen als tragischen Unfall und bestritt einen kausalen Zusammenhang mit den Handlungen seines Mandanten.