Familie von in Gewahrsam gestorbenem US-Mann reicht Bundesklage ein und fordert Veröffentlichung von Video
Angehörige von Charles Adair erheben Vorwürfe gegen das Sheriffamt von Wyandotte County und fordern die Freigabe von Videoaufnahmen nach einer Anklage gegen einen Deputy.
Nach Angaben der Angehörigen haben Vertreter der Familie von Charles Adair eine bundesstaatliche Klage wegen widerrechtlicher Tötung gegen das Sheriffamt von Wyandotte County, die Unified Government von Kansas City, Kansas, und den Deputy Richard Fatherley eingereicht. Fatherley war bereits im September wegen Totschlags zweiten Grades angeklagt; die zivilrechtliche Klage erneuert die Forderung nach Transparenz und verlangt die öffentliche Freigabe von Videoaufnahmen des Vorfalls.
Im Mittelpunkt der Klage steht die Darstellung, dass ein Deputy sein Knie für eine Minute und 26 Sekunden in Adairs Rücken gedrückt habe, während dieser gefesselt auf dem Bauch lag. Zivilrechtliche Anwälte der Familie, darunter Ben Crump und Harry Daniels, hätten Einsicht in das Videomaterial erhalten und fordern nun, dass die Aufnahmen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Anfrage nach den Bildern sei vom Sheriffamt bislang abgelehnt worden, so die Klägerseite.
Nach dem Schritt zur Festnahme schildert die Klage Adairs Gesundheitszustand beim Eintreffen in Haft: Demnach war ihm zuvor ein Bein amputiert worden, es bestanden schwere Infektionen, und medizinische Unterlagen wiesen auf eine diagnostizierte Knocheninfektion sowie auf eine schizophrene Erkrankung hin. Die Akten geben an, dass Adair nach einer erneuten Verbandlegung in einen Streit geriet, aus dem Rollstuhl fiel und später in seiner Zelle auf den Bauch gelegt wurde, wobei seine Beine und Knie den Boden berührten. Die Klageschrift führt an, Adair habe wiederholt Hilferufe ausgestoßen und den Anweisungen Folge geleistet, während Fatherley mit seinem Körpergewicht Druck auf dessen Rücken ausgeübt habe.
Zugleich weist die Verteidigung Fatherleys die Vorwürfe zurück und bezeichnet den Tod als tragischen Unfall. Ein Sprecher der Behörde machte wegen des laufenden Strafverfahrens keine weiteren Angaben. Ein verfahrensmäßiger Statustermin in der Strafsache gegen Fatherley ist für den Mai angesetzt. In der zivilrechtlichen Klage verlangt die Familie neben Schadensersatz ausdrücklich die Freigabe des Videomaterials, um die Umstände des Todes öffentlich prüfen zu lassen.