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Georgia beruft Sondersitzung ein, um Wahlkreise neu zu zeichnen

Gouverneur Brian Kemp beruft für 17. Juni eine Sondersitzung ein, um Staats‑ und Kongresswahlbezirke nach einer Entscheidung des Obersten Gerichts neu zu beschließen

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Georgia beruft Sondersitzung ein, um Wahlkreise neu zu zeichnen
  • Kemp setzt Sondersitzung auf den 17. Juni an
  • Fokus liegt auf der Neuzeichnung von Legislative- und Kongressbezirken nach dem Urteil in Louisiana v. Callais

Nach Angaben der Regierung von Georgia hat Gouverneur Brian Kemp eine Sondersitzung der Landeslegislatur anberaumt, die am 17. Juni beginnen soll. Die Agenda sieht vor, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben, die die Abgrenzung der Staatsvertretung und der Kongresswahlbezirke betreffen. Die Einberufung erfolgt unmittelbar nach einer wegweisenden Entscheidung des US‑Obersten Gerichts, die Fragen zur Zulässigkeit bestimmter Bezirksabgrenzungen aufgeworfen hat.

Im Mittelpunkt der Initiative steht die Reaktion auf das Urteil in der Sache Louisiana v. Callais, das das Vorgehen bei der Abgrenzung von Wahlbezirken berührt. Kemp betonte, seine Amtszeit laufe bis nächsten Januar, und stellte zugleich klar, dass eine Neuzeichnung der Bezirke die anstehenden Wahlen dieses Jahres nicht mehr verändern werde. Die Vorwahlen des Bundesstaates sind für die kommende Woche angesetzt, sodass kurzfristige Änderungen ausgeschlossen bleiben.

Daneben reiht sich Georgias Schritt in eine Reihe bundesstaatlicher Reaktionen ein, die nach dem Urteil schnell erfolgten. Mehrere Südstaaten haben bereits Umzeichnungen angekündigt oder begonnen; in einzelnen Fällen wurden bereits getätigte Stimmabgaben vorübergehend ausgesetzt, um neue Karten zu prüfen. Das Urteil hat damit eine Serie außerzyklischer Neuzeichnungen in Gang gesetzt und Fragen zur Repräsentation von Minderheiten sowie zur handhabbaren Praxis beim Kartieren politischer Bezirke neu entfacht.

Gegenwärtig bleibt offen, welche konkreten Änderungen die Gesetzgeber in Atlanta vorschlagen und beschließen werden. Die Sondersitzung ist formal auf den 17. Juni terminiert; weitere Schritte hängen von den eingebrachten Gesetzesentwürfen und den Abstimmungsergebnissen in der Landesversammlung ab. Ob und in welchem Maße sich die Zusammensetzung der Kongressdelegation und der Staatsvertretung dadurch verändern wird, entscheidet sich erst im Verlauf der Beratung und der anschließenden Beschlussfassung.