Insolvenzverwalter: Neueröffnung des Reppegather‑Verfahrens grundsätzlich möglich
Düsseldorfer Insolvenzverwalter Peter Minuth schließt eine Wiederaufnahme des im April 2025 abgeschlossenen Verfahrens gegen Immobilienunternehmer Uwe Reppegather nicht aus; die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs, Bankrott und Untreue.
Nach Angaben des zuständigen Insolvenzverwalters Peter Minuth besteht die Möglichkeit, dass das Insolvenzverfahren gegen den Immobilienunternehmer Uwe Reppegather erneut eröffnet wird. In einem Schreiben an frühere Gläubiger Mitte April erklärte Minuth, er halte eine Wiederaufnahme des bereits abgeschlossenen Verfahrens grundsätzlich für denkbar.
Nach dem Schritt verband Minuth seine Mitteilung ausdrücklich mit der Abhängigkeit von den Ergebnissen laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Diese wirft Reppegather unter anderem Betrug, Bankrott und Untreue vor. Ermittlern zufolge sollen große Teile seines Privatvermögens vor der Insolvenz auf Konten Dritter übertragen worden sein, wodurch nach aktueller Einschätzung ein Schaden im hohen zweistelligen Millionenbereich entstanden sein soll.
Zugleich wies Reppegather die Vorwürfe zurück. Solange die Staatsanwaltschaft keine abschließenden Erkenntnisse vorlegt, sei eine belastbare juristische oder wirtschaftliche Bewertung nicht möglich, schrieb Minuth an die Gläubiger. Eine formale Wiedereröffnung des Insolvenzverfahrens würde rechtliche Schritte sowie neue Prüfungen der Abwicklung des Insolvenzplans nach sich ziehen.
Daneben bleibt unklar, welche praktischen Folgen eine mögliche Neueröffnung für bereits geleistete Quotenzahlungen und die Vermögensverhältnisse Reppegathers hätte. Minuth appellierte daher an die Ex-Gläubiger, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, und machte deutlich, dass seine Einschätzung von den weiteren Ermittlungsergebnissen abhänge.