IOC empfiehlt Ende des Verbots für Belarus, Russland bleibt suspendiert
Das IOC-Exekutivkomitee empfiehlt, belarussischen Sportlern wieder die Teilnahme unter der Nationalflagge zu erlauben; die Suspendierung Russlands bleibt wegen offener Anti-Doping‑Fragen bestehen.
Nach Angaben des Internationalen Olympischen Komitees hat dessen Exekutivkomitee geraten, das Verbot für belarussische Athletinnen und Athleten aufzuheben und ihnen erneut die Teilnahme unter der Nationalflagge zu gestatten. Diese Empfehlung richtet sich an internationale Fachverbände und Veranstalter und betrifft Wettbewerbe in der Qualifikationsphase für die Olympischen Spiele Los Angeles 2028 sowie die Olympischen Jugendspiele 2028.
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Einschätzung, dass das Nationale Olympische Komitee von Belarus in gutem Stand ist und die Olympische Charta erfüllt. Seit 2023 waren belarussische Sportlerinnen und Sportler vielfach als individuelle neutrale Athletinnen und Athleten (AINs) bei internationalen Wettbewerben, darunter Paris 2024 und Milano Cortina 2026, angetreten; das IOC hebt hervor, dass es dabei keine Vorfälle auf oder neben dem Spielfeld gegeben habe.
Zugleich bleibt die Suspendierung Russlands aufrechterhalten. Das IOC macht dafür offene Fragen im russischen Anti-Doping-System verantwortlich und verweist auf eine Reihe von Sanktionen, die die Welt-Anti-Doping-Agentur nach Auswertung von Laborunterlagen in Moskau verhängt habe. Die juristische Prüfung der russischen Angelegenheiten durch die IOC‑Juristen laufe weiter; das Exekutivkomitee wolle ein vollständiges Bild erhalten, bevor eine Entscheidung über eine mögliche Aufhebung der Suspendierung getroffen werde.
Unterdessen hatten IOC-Präsidentin Kirsty Coventry und weitere Funktionäre in den vergangenen Monaten angedeutet, dass eine Rückkehr Russlands zu Olympischen Spielen denkbar sei, sofern die Anti‑Doping‑Bedenken ausgeräumt werden. Konkrete Schritte zur Wiederaufnahme der russischen Teilnahme sind jedoch an die Ergebnisse der laufenden Prüfungen gebunden, weshalb kurzfristig keine Änderung des Status erwartet wird.
Daneben weist die Empfehlung zur Aufhebung des Belarus-Verbots auf einen praktischen Aspekt: Sie fällt in eine Phase, in der die Qualifikationsperioden für künftige Wettbewerbe beginnen. Damit liegt die Entscheidung nicht nur in symbolischer Bedeutung, sondern hat unmittelbare Folgen für die Teilnahmebedingungen in den kommenden Monaten.