Jury weist Klage von Elon Musk gegen OpenAI ab – Gründer Altman und Brockman nicht haftbar
Geschworene halten Klage von Elon Musk für verfristet; zentrale Vorwürfe gegen OpenAI‑Gründer zurückgewiesen.
- Eine US‑Jury entschied, dass Elon Musks Klage gegen OpenAI verjährt ist
- Sam Altman und Greg Brockman wurden von Haftungsansprüchen freigesprochen.
Nach Angaben des Gerichts sprach eine US‑Jury Elon Musks Klage gegen OpenAI ab, weil sie zu spät eingereicht worden sei. Damit wiesen die Geschworenen die Kernforderungen des Verfahrens ab und machten die in der Klageschrift geltend gemachten Ansprüche gegen das Unternehmen nicht durchsetzbar.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung standen Vorwürfe, wonach die Führung von OpenAI bei der Gründung vertragliche Verpflichtungen gegenüber Musk verletzt habe. Die Jury kam jedoch zu dem Schluss, dass die gesetzliche Frist zur Erhebung dieser Ansprüche überschritten wurde, weshalb die Klage in ihrer vorgelegten Form nicht weiter verfolgt werden kann.
Nach dem Schritt, in dem die Geschworenen die Verjährungsfrage klärten, stellten sie zugleich fest, dass Sam Altman, CEO von OpenAI, und Präsident Greg Brockman nicht persönlich für die behaupteten Vertragsverstöße haftbar sind. Die Entscheidung befreit die beiden Führungskräfte von den konkreten zivilrechtlichen Vorwürfen, wie sie in der Klage dargelegt worden waren.
Zugleich bedeutet das Urteil einen Rückschlag für Musk in seinem langjährigen Streit mit dem Start‑up. Die Verjährungsentscheidung betrifft ausschließlich die Frage der rechtzeitigen Klageerhebung; inhaltliche Bewertungen der ursprünglichen Vorwürfe blieben damit rechtlich unentschieden und nicht zugunsten des Klägers entschieden.
Unterdessen bleibt unklar, ob Musk gegen diese Feststellung Rechtsmittel einlegen oder neue rechtliche Schritte anstoßen wird. Die Jury hat vorerst die eingereichten Forderungen wegen Fristversäumnis ausgeschlossen und damit die unmittelbare Durchsetzbarkeit der geltend gemachten Claims blockiert.
Die Mitteilung über das Ergebnis datiert auf den Abend des 18. Mai 2026; die Feststellung zur Verjährung ist das prägende Element des Urteils und beeinflusst die weitere rechtliche Lage der Streitparteien unmittelbar. Weitere Prozessschritte würden die Auseinandersetzung gegebenenfalls wieder aufrollen, sofern neue oder rechtzeitig erhobene Ansprüche vorgebracht werden.