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Marketa Vondroušová: Psychische Belastung und Angst als Begründung für verweigerte Dopingkontrolle

Die Wimbledon‑Siegerin von 2023 wurde von der International Tennis Integrity Agency wegen Verweigerung einer Dopingkontrolle angeklagt. Vondroušová erklärt, monatelanger Stress und Angst hätten sie zu ihrer Reaktion getrieben.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Marketa Vondroušová: Psychische Belastung und Angst als Begründung für verweigerte Dopingkontrolle
  • Vondroušová darf weiter antreten, steht jedoch im Mittelpunkt eines laufenden ITIA‑Verfahrens
  • sie nennt eine akute Stressreaktion und generalisierte Angststörung als Ursache.

Nach Angaben von Marketa Vondroušová führte eine Kombination aus anhaltenden körperlichen Beschwerden, mentalem Druck und Schlafstörungen dazu, dass sie sich bei einem nächtlichen Besuch einer Dopingkontrolleurin im Dezember 2025 überwältigt fühlte. Die 26‑Jährige schildert in einem öffentlichen Posting, sie habe einen Breaking Point erreicht und aus Angst reagiert, als jemand spät an ihrer Tür geklingelt habe, ohne sich ihrer Darstellung nach korrekt zu identifizieren oder ein Protokoll zu führen.

Gleichzeitig machte Vondroušová Angaben zu einer medizinischen Einschätzung: Experten hätten bei ihr eine akute Stressreaktion und eine generalisierte Angststörung diagnostiziert. Für sie stand in dem Moment das Gefühl, sich in den eigenen vier Wänden sicher zu fühlen, im Vordergrund; es sei nicht darum gegangen, Kontrollen bewusst zu umgehen. Sie verwies außerdem auf jahrelange Hassnachrichten und Drohungen, die ihr Sicherheitsgefühl beeinträchtigt hätten, und zog eine Verbindung zu der Gewalterfahrung einer Kollegin im Inland.

Die International Tennis Integrity Agency bestätigte, dass ein Verfahren gegen Vondroušová wegen Verweigerung einer Dopingprobe anhängig ist. Nach den Regeln der Behörde gilt das Evading sample collection or refusing or failing to submit to sample collection without compelling justification als Anti‑Doping‑Verstoß, der mit einer Sperre von bis zu vier Jahren geahndet werden kann. Zurzeit machte die ITIA keine weiteren Angaben zu den genauen Umständen des Falls.

In sportlicher Hinsicht kann Vondroušová weiterhin antreten, weil sie auf eine vorläufige Sperre verzichtet hat und die Anklage nicht automatisch zu einer sofortigen Untersagung des Spielbetriebs führt. Die Spielerin hat seit Januar nicht mehr gespielt; zuvor hatte sie sich mit Schulterproblemen vom Adelaide International zurückgezogen und das Australian Open verpasst. Sie erklärte, sie arbeite daran, ihren Namen zu klären, wolle zugleich an ihrer Genesung und ihrem Wohlbefinden arbeiten und sich eine Auszeit nehmen. Abschließend dankte sie Angehörigen und Unterstützern für den Rückhalt in dieser Situation.