Rat legt Position zum Schutz vulnerabler Erwachsener in grenzüberschreitenden Fällen fest
Der Rat hat seine Position zu einem EU-Gesetz festgelegt, das Zuständigkeit, anwendbares Recht und die Anerkennung von Schutzmaßnahmen für unterstützungsbedürftige Erwachsene in grenzüberschreitenden Fällen harmonisieren soll.
- Die geplanten Regeln betreffen Fälle wie Vermögensverwaltung, medizinische Versorgung im Ausland oder einen Umzug in einen anderen Mitgliedstaat.
- Vorgesehen ist ein europäisches Zertifikat für Unterstützung und Vertretung, das Vertreter ihre Befugnisse leichter nachweisen lässt.
- Schutzmaßnahmen und notarielle Akte aus einem Mitgliedstaat sollen unionsweit grundsätzlich automatisch anerkannt werden.
- Auf vernetzte Schutzregister verzichtete der Rat vorerst, um zusätzliche Verwaltungslasten zu vermeiden.
Der Rat hat am 6. März seine Verhandlungsposition für ein neues EU-Gesetz zum Schutz unterstützungsbedürftiger Erwachsener beschlossen und damit ein lange bestehendes Problem des Binnenmarkts konkret adressiert. Es geht um Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung oder einer Einschränkung ihrer persönlichen Fähigkeiten Entscheidungen nicht allein treffen können und deren Alltag sich über mehrere Staaten erstreckt. Solche Konstellationen entstehen etwa dann, wenn Vermögen im Ausland verwaltet werden muss, medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land erfolgt oder ein Wohnortwechsel über die Grenze ansteht.
Bislang stoßen Familien, Betreuer, Gerichte und Notare in solchen Fällen oft auf widersprüchliche nationale Regeln. Die Folge sind Rechtsunsicherheit, Zeitverlust und teils doppelte Verfahren. Der Ratsbeschluss soll dafür einen einheitlicheren Rahmen schaffen. Der Text regelt, welche Gerichte oder Behörden zuständig sind, welches Recht gilt und wie Schutzmaßnahmen oder Vertretungsbefugnisse, die in einem Mitgliedstaat eingerichtet wurden, in anderen Staaten anerkannt und durchgesetzt werden. Der Entwurf geht dabei über die Haager Schutzkonvention von 2000 hinaus, auf die sich die Zuständigkeitslogik bisher stützt und die bisher nur von 13 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.
Ein zentrales Element ist das europäische Zertifikat für Unterstützung und Vertretung. Damit sollen Bevollmächtigte oder bestellte Vertreter ihre Rolle in einem anderen Mitgliedstaat leichter nachweisen können. Der Rat präzisiert, dass das Dokument nicht nur die Vertretung, sondern auch eine unterstützende Funktion sichtbar machen kann. Zudem eröffnet der Text Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das zuständige Gericht selbst zu wählen, sofern eine klare Verbindung zu diesem Staat besteht. Schutzmaßnahmen aus anderen Mitgliedstaaten sollen grundsätzlich automatisch anerkannt werden; für notarielle Urkunden gilt derselbe Ansatz.
Auffällig ist, dass der Rat an einem Punkt auf die Bremse tritt. Die Kommission hatte vernetzte Register vorgeschlagen, über die Informationen zu Schutzmaßnahmen unionsweit abrufbar wären. Die Mitgliedstaaten strichen diesen Teil vorerst aus dem Entwurf, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Stattdessen soll die Kommission die Frage nach einer späteren Umsetzung erneut prüfen, sobald das künftige Regelwerk einige Zeit angewendet wurde. Das zeigt den Spagat zwischen praktischer Erleichterung für Betroffene und Zurückhaltung der Staaten bei neuen technischen und organisatorischen Verpflichtungen.
Der politische Druck hinter dem Dossier ist real. Nach Ratsangaben dürfte die Zahl der über 65-Jährigen mit einer Form von Behinderung bis 2050 um 77 Prozent steigen. Gleichzeitig leben mehr Menschen in mehreren Staaten, besitzen grenzüberschreitend Vermögen oder nutzen medizinische Angebote außerhalb ihres Heimatlands. Genau deshalb wird das Thema in Brüssel nicht mehr als Nische des internationalen Privatrechts behandelt, sondern als Teil des freien Personenverkehrs. Mit der am 6. März festgelegten Position kann der Rat nun in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eintreten. Der entscheidende Schritt ist damit noch nicht getan, aber der Gesetzgebungsprozess hat eine deutlich greifbarere Form bekommen.