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Richter untersagt oberirdische Bauarbeiten am geplanten Weißen-Haus-Ballsaal

Richter Richard Leon erlaubt unterirdische Sicherungsarbeiten, verbietet jedoch sichtbare Bauarbeiten am geplanten Ballsaal des Weißen Hauses mit Verweis auf Rechtmäßigkeit und Denkmalschutz.

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Titelbild: Richter untersagt oberirdische Bauarbeiten am geplanten Weißen-Haus-Ballsaal
  • Gericht stoppt oberirdischen Ausbau
  • Arbeiten im Untergrund zur Sicherung bleiben gestattet.

Nach Angaben des U.S. District Court hat Richter Richard Leon die Trump-Administration daran gehindert, oberirdische Bauarbeiten an dem umstrittenen geplanten Ballsaal des Weißen Hauses fortzusetzen. In einer geänderten Verfügung vom Donnerstag untersagte das Gericht sichtbare Bautätigkeit, gestattete jedoch fortlaufende Arbeiten unter der Erde, einschließlich Maßnahmen zur Sicherung von nationalen Schutzanlagen.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht ein Projekt, für das Gerichtsunterlagen ein Volumen von rund 400 Millionen Dollar sowie eine Fläche von etwa 90.000 Quadratfuß nennen. Der Ballsaal ist anstelle des früheren East Wing geplant; diese Flügeltrümmer waren bereits abgerissen worden, um Platz für das Vorhaben zu schaffen. Die National Trust for Historic Preservation hatte gegen das Projekt geklagt und eine gerichtliche Verfügung beantragt, um den Bau zu stoppen.

Zugleich räumte Leon in seiner Entscheidung ein, dass nationale Sicherheitsinteressen ernst genommen werden müssten, weshalb seine ursprüngliche Anordnung Ausnahmen für unbedingt erforderliche Sicherheits- und Schutzmaßnahmen enthielt. Die überarbeitete Verfügung präzisiert nun, dass oberirdische Arbeiten nur dann zulässig sind, wenn sie zwingend dem Schutz oder der Abdeckung unterirdischer Sicherheitsanlagen dienen; ausdrücklich verboten sind Maßnahmen, die die oberirdische Größe oder den Maßstab des Ballsaals festlegen.

Die Neufassung der Verfügung geht auf eine Aufforderung des U.S. Circuit Court of Appeals für den District of Columbia zurück, das Leons vorherige Verfügung vom 31. März präzisieren ließ. Das Berufungsgericht hatte verlangt, dass mögliche nationale Sicherheitsfolgen einer umfassenden Sperre gesondert geprüft werden. Die Regierung hatte vor dem Berufungsgericht gewarnt, eine generelle Blockade könne ernste Gefahren für das Weiße Haus, den Präsidenten und sein Umfeld heraufbeschwören; Leon wies diese pauschalen Einwände in seiner erneuten Begründung zurück.

Daneben hat die Entscheidung unmittelbare praktische Folgen: Der sichtbare Fortgang des Projekts ist vorerst gestoppt, während unterirdische Arbeiten weiterlaufen dürfen. Der Beschluss stellt zugleich einen juristischen Einschnitt dar in einen von der Präsidentschaft vorangetriebenen Umbau öffentlicher Liegenschaften und rückt erneut die Frage in den Mittelpunkt, in welchem Umfang der Präsident ohne ein Mandat des Kongresses tiefgreifende bauliche Veränderungen am Weißen Haus vornehmen darf.