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Supreme Court kippt zentrales Element des Voting Rights Act und schwächt Minderheitenschutz

Sechsköpfige konservative Mehrheit erklärt einen mehrheitlich‑schwarzen Kongresswahlkreis in Louisiana für verfassungswidrig und schwächt damit praktisch Section 2 des Voting Rights Act.

JKCM News Redaktion 1 Min Lesezeit
Titelbild: Supreme Court kippt zentrales Element des Voting Rights Act und schwächt Minderheitenschutz
Entscheidung öffnet Tür für parteiische Neuzeichnungen von Wahlbezirken und trifft auf scharfe Kritik von Bürgerrechtsorganisationen und führenden Politikern.

Nach Angaben der Live‑Berichterstattung hat der Supreme Court in einer 6:3‑Entscheidung zentrale Teile des Voting Rights Act ausgehöhlt, indem er einen mehrheitlich schwarzen Kongresswahlkreis in Louisiana für verfassungswidrig erklärte. Die Mehrheit sah in der Berücksichtigung der Rassenzugehörigkeit bei der Neuzeichnung der Bezirke einen unzulässigen Rassebezug und folgerte, dass Section 2 des Gesetzes diese Praxis in diesem Fall nicht rechtfertige.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, wie weit Gesetzgeber gehen dürfen, um sicherzustellen, dass afroamerikanische Wähler angemessen vertreten sind. Die Mehrheitsrichter argumentierten, das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verbiete hier eine auf Rasse gestützte Kartierungspraxis, sodass die staatlichen Maßnahmen die verfassungsmäßigen Grenzen überschritten hätten. Damit ist die bislang wichtigste zivilrechtliche Vorschrift gegen rassistische Wahlbeeinflussung faktisch wirkungslos geworden.

Gleichzeitig löste das Urteil sofort heftige Reaktionen von Politikern und zivilgesellschaftlichen Gruppen aus. Die NAACP bezeichnete die Entscheidung als verheerenden Rückschlag für den verbleibenden Schutz der Wahlrechte; führende Demokraten sprachen von einer Aushöhlung eines zentralen Pfeilers des Bürgerrechtsschutzes. Ex‑Präsident Barack Obama warnte, die Entscheidung gebe Staatslegislativen größeren Spielraum, Karten so zu zeichnen, dass die Stimmkraft von Minderheiten abgeschwächt werde, etwa unter dem Deckmantel parteiischer Neugliederung.