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Supreme Court verhandelt Streit um katholische Vorschulen und staatliche Fördermittel

Streitpunkt ist, ob religiöse Träger wegen faith‑based Zulassungsregeln von einem staatlich finanzierten, universellen Vorschulprogramm ausgeschlossen werden dürfen.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Supreme Court verhandelt Streit um katholische Vorschulen und staatliche Fördermittel
Der Supreme Court muss entscheiden, ob Colorado katholische Vorschulen wegen ihrer Aufnahmepraxis von einem öffentlichen Förderprogramm ausschließen darf.

Nach Angaben der beteiligten Einrichtungen hat der Oberste Gerichtshof der USA eine Berufung von St Mary Catholic Parish und weiteren katholischen Vorschulen aus Colorado zur Verhandlung angenommen. Die Kläger fordern, dass das höchste Gericht prüft, ob ihr Ausschluss aus dem staatlich finanzierten, universellen Vorschulprogramm die Ausübung ihrer Religion beschränkt. Es geht dabei um den Zugang zu Geldern, die im Rahmen einer 2020 per Volksentscheid geschaffenen Förderung für kostenlose Vorschulerziehung bereitgestellt werden.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, ob der Staat religiösen Trägern Teilnahmebedingungen auferlegen darf, die eine nichtdiskriminierende Aufnahme vorschreiben. Die kirchlichen Einrichtungen und ihre Unterstützer, darunter die Trump‑Regierung, argumentieren, staatliche Vorgaben beträfen ihre religiös motivierten Zulassungsregeln gegenüber LGBTQ+ Familien und Kindern und beeinträchtigten damit den verfassungsrechtlich gewährten Schutz der Religionsausübung. Sie verlangen gleichermaßen Zugang zu den Mitteln, die Eltern die freie Wahl von Vorschulplätzen ermöglichen.

Zugleich hält Colorado dagegen, dass religiöse Schulen grundsätzlich am Programm teilnehmen können, wenn sie die geltenden Antidiskriminierungsvorschriften einhalten. Das Programm verteilt öffentliche Mittel, die Familien die Auswahl von Einrichtungen ermöglichen; der Staat betrachtet die Einhaltung der nichtdiskriminierenden Aufnahme als Voraussetzung für den Erhalt dieser Fördergelder. Damit steht zur Debatte, ob solche neutralen, allgemein geltenden Vorgaben den Schutz religiöser Praxis unterlaufen dürfen.

Daneben hat das Gericht signalisiert, es werde auch eine ältere Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1990 auf ihre Reichweite hin prüfen. In jener Entscheidung hatte Richter Antonin Scalia die Auffassung vertreten, religiöse Praktiken begründeten keine generellen Ausnahmen von allgemein geltenden Gesetzen. Die Kläger hatten beantragt, diese Rechtsprechung zumindest teilweise einzugrenzen; die Verhandlung vor dem Supreme Court wird klären, ob und in welchem Umfang das Gericht an dieser Linie festhält oder Abweichungen zulässt.