Türkei stellt 11 Aktivistinnen und Aktivisten der Genç LGBTI+ wegen »Obszönität« vor Gericht
Führungsmitglieder der jungen LGBTQ+-Organisation Genç LGBTI+ in Izmir angeklagt; Vorwürfe reichen von »Obszönität« bis zur Gefährdung familiärer Werte.
- In Izmir hat ein Gericht Verfahren gegen elf Funktionsträger der Genç LGBTI+ eröffnet
- die Anklage wirft ihnen »Obszönität« und Verstöße gegen den Schutz der Familie vor.
Nach Angaben ihrer Verteidigung sind am Mittwoch in der westtürkischen Stadt Izmir elf Führungspersonen der Genç LGBTI+ vor Gericht gestellt worden. Die Anklage wirft ihnen »Obszönität« sowie Verstöße gegen einen Verfassungsartikel zum Schutz der Familie vor. Den Angeklagten drohen bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen und der Entzug bestimmter bürgerlicher Rechte.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen laut Verteidigung unter anderem veröffentlichte Bilder in sozialen Medien, die gleichgeschlechtliche Paare beim Küssen zeigen und von den Behörden als »obszön« bewertet wurden. Kerem Dikmen, Rechtsbeistand der Organisation und selbst als Mitglied des Aufsichtsrats angeklagt, kommentierte das Verfahren als Teil einer breiteren Politik der Ausgrenzung von LGBT+-Personen aus dem öffentlichen Raum. Er bezeichnete die Maßnahmen als Kriminalisierung legaler Aktivitäten und als Entmenschlichung der Betroffenen.
Nach dem Schritt, auf gerichtlicher Ebene die Auflösung der Vereinigung zu betreiben, läuft die juristische Auseinandersetzung auf mehreren Ebenen weiter. Aktivistinnen und Aktivisten haben Berufung gegen ein im Dezember ergangenes Urteil eingelegt, das die Auflösung der Genç LGBTI+ angeordnet hatte. Die Verteidigung nannte den 14. Oktober als Termin für die nächste Anhörung in dem laufenden Verfahren.
Gleichzeitig ist Homosexualität in der Türkei nicht strafbar, doch die Community sieht sich wiederholt unter Druck. Vertreterinnen und Vertreter der regierenden AKP und von Präsident Recep Tayyip Erdoğan bringen die LGBT+-Thematik mit dem Rückgang der Geburtenrate in Verbindung, eine Debatte, die in den vergangenen Jahren zu verschärfter Rhetorik und restriktiveren Maßnahmen geführt hat. Zugleich haben sich Proteste und Verbandsarbeit immer wieder mit staatlichen Einschränkungen konfrontiert gesehen, etwa durch Verbote von Pride-Veranstaltungen in mehreren Städten.
Daneben betonen Unterstützerinnen und Unterstützer der Organisation, dass das Verfahren nicht nur die elf Angeklagten treffe, sondern eine Signalwirkung für die gesamte Zivilgesellschaft habe. Die Verteidigung kündigte an, die Rechte der Betroffenen weiter zu verteidigen und gegen die Auflösung der Vereinigung vorzugehen. Ob und wie die Verfahren die Arbeit der Genç LGBTI+ langfristig beeinträchtigen, bleibt Gegenstand der anstehenden Gerichtstermine.