JKCM News
Startseite
Politik

US‑Berufungsgericht blockiert Versand des Abtreibungspills Mifepriston

Ein Berufungsgericht in New Orleans hebt die bundesweiten FDA‑Regeln zum Versand von Mifepriston auf und ordnet an, das Präparat künftig nur persönlich in Kliniken abzugeben.

AP 2 Min Lesezeit
Titelbild: US‑Berufungsgericht blockiert Versand des Abtreibungspills Mifepriston
Unanimes Urteil des 5. US‑Kreisegerichts untersagt den Versand von Mifepriston und schränkt damit die bisherigen FDA‑Regelungen ein.

Nach Angaben der Associated Press hat ein dreiköpfiges Senatspanel des 5. US‑Kreisegerichts in New Orleans am Freitag einstimmig entschieden, den Versand von Rezepten für das Abtreibungsmittel Mifepriston zu stoppen. Das Gericht stellt damit frühere Regelungen der US‑Lebensmittelbehörde FDA außer Kraft und verlangt, dass das Medikament künftig nur persönlich in Kliniken ausgegeben wird.

Das Urteil folgte einer Klage aus Louisiana, in der Kläger argumentierten, der Versand der Pille mache dortige Abtreibungsverbote faktisch wirkungslos. Richter Kyle Duncan, von einem früheren Präsidenten nominiert, begründete die Entscheidung damit, dass jede per Post vermittelte medikamentöse Abtreibung das staatliche Verbot unterlaufe und die gesetzliche Anerkennung des ungeborenen Lebens verletze.

Mifepriston ist seit 2000 zugelassen und wird üblicherweise zusammen mit Misoprostol angewendet. Während der Corona‑Pandemie waren Verschreibungen per Telemedizin und Lieferung per Post zunehmend gebräuchlich geworden; daraufhin hatte die FDA frühere Beschränkungen gelockert, nachdem Prüfungen und Bewertungen eine sichere Anwendung in vielen Fällen bestätigt hatten.

Zugleich weist das Urteil eine ungewöhnliche rechtliche Konstellation auf: Ein Bundesgericht setzt sich damit über eine wissenschaftlich begründete Regulierungsentscheidung der FDA hinweg. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Behörde eine erneute Prüfung der Sicherheit von Mifepriston durchführe, jedoch keinen Abschlusszeitpunkt für diese Überprüfung benannt habe.

Insgesamt markiert das Urteil einen bedeutenden Einschnitt in die seit 2022 veränderte Rechtslandschaft rund um Abtreibungen. Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung angefochten wird; wie schnell und in welchem Umfang sich die Vorgaben bundesweit auswirken werden, bleibt offen.